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Entscheidungen des Preussischen Oberverwaltungsgerichts in Staatssteuersachen — 1.1893

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https://doi.org/10.11588/diglit.61806#0431
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419

Kursverluste.
Kursverluste bleiben, insoweit es sich um Einkommen aus Kapital-
vermögen handelt, außer Betracht. S. 249.
S. auch Aktiengesellschaften, Handel und Gewerbe.
Laden, offener; s. Konsumvereine.
Landschaftliche Schulden; s. Amortisationsbeiträge.
Lasten; s. Dauernde Lasten.
Leistungsfähigkeit.
Ermäßigung der Steuersätze wegen besonderer, die Leistungsfähig-
keit der Steuerpflichtigen wesentlich'beeinträchtigender wirthschaftlicher
Verhältnisse.
Aus der Berufungsentscheidung muß hervorgehen, ob und wie die
Behauptung eines entsprechenden Thatbestandes gewürdigt ist. S. 3.
Grund und Maß der Berücksichtigung der betreffenden thatsächlichen
Verhältnisse unterliegt der N^ckMiifung in der Beschwerdeinstanz
nicht. S. 24.
Eine Beeinträchtigung wirthschaftlicher Verhältnisse ist auch da
nicht ausgeschlossen, wo es sich um Einkommen nur aus Kapital-
vermögen handelt. S. 89.
Wirtschaftliche Verhältnisse, die an sich eine Ermäßigung nach
§. 19 des Einkommensteuergesetzes begründen können, verlieren diesen
Charakter nicht schon dann, wenn sie ohne den freien Willen des
Steuerpflichtigen nicht vorliegen würden. S. 376.
Mobiliarfeuerv ersich erungs-B eiträge.
Nichtabzugsfähigkeit der Ausgaben für Versicherung des Haus-
haltungsmobiliars gegen Feuersgefahr. S. 281.
Nebeneinnahmen aus Gewinn bringender Beschäftigung.
Nebeneinnahmen eines Privatsekretärs. S. 33.
Nießbraucher; s. Abnutzung.
Notorietät.
Das Vorhandensein eines Gewerbebetriebes kann durch Berufung
auf Notorietät nicht begründet werden. S. 393.
Offizierszulage.
Rechtsverbindliche Form, in welcher die Verpflichtung zur Ge-
währung einer Zulage an einen Offizier von dessen Vater eingegangen
werden kann. S. 167.
Pachtgut; s. Grundvermögen.
Pensionen; s. Beschränkte Steuerpflicht.
Periodische Hebungen, Einkommen aus Rechten auf.
Die Anrechnungsfähigkeit einer Einnahme hat zur Voraussetzung
einen den fortlaufenden Bezug sichernden besonderen Rechtstitel.
S. 75, 154.
Gutgeschriebene periodische Hebungen als Kapitalanlage. S. 12.
 
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