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Zustellung (Einkommensteuer).
Die Gültigkeit der Zustellung der Steuerzuschrift wird nicht dadurch
berührt, daß die letztere von dem Vorsitzenden der Veranlagungskom-
missiou nicht eigenhändig unterschrieben, sondern nur mit seinem Namen
unterstempelt ist. S. 209.
Mängel im Zustellungsverfahren. S. 337, 340.
Nothwendiger Inhalt der Bescheinigungen über Zustellungen.
S. 342.
Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Ersatzzustellungen. S. 343.
Zustellung (Gewerbesteuer).
Die Zustellung der auf den Einspruch des später in Konkurs ver-
fallenen Steuerpflichtigen gegen seine Veranlagung zur Gewerbesteuer
erlassenen Entscheidung des Steuerausschusses an den Massenverwalter ist
nicht rechtswirksam. S. 438.
Zustellung (Einkommensteuer).
Die Gültigkeit der Zustellung der Steuerzuschrift wird nicht dadurch
berührt, daß die letztere von dem Vorsitzenden der Veranlagungskom-
missiou nicht eigenhändig unterschrieben, sondern nur mit seinem Namen
unterstempelt ist. S. 209.
Mängel im Zustellungsverfahren. S. 337, 340.
Nothwendiger Inhalt der Bescheinigungen über Zustellungen.
S. 342.
Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Ersatzzustellungen. S. 343.
Zustellung (Gewerbesteuer).
Die Zustellung der auf den Einspruch des später in Konkurs ver-
fallenen Steuerpflichtigen gegen seine Veranlagung zur Gewerbesteuer
erlassenen Entscheidung des Steuerausschusses an den Massenverwalter ist
nicht rechtswirksam. S. 438.