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Entscheidungen des Preussischen Oberverwaltungsgerichts in Staatssteuersachen — 14.1911

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Abteilung II: Entscheidungen in Gewerbesteuersachen (Nr. 1 - 19)
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https://doi.org/10.11588/diglit.62128#0444
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Abteilung II.
Entscheidungen in Gewerbesteuersachen.

Nr. 1.
Die längere Zeit fortgesetzte oder regelmäßig wiederholte Ver-
mietung möblierter Zimmer oder Wohnungen in Bade-
orten oder Sommerfrischen an Bade- oder Erholungsgäste ist
im Gegensätze zu der dem gewerblichen Gebiet entzogenen
reinen Gebäudenutzung durch Vermieten unmöblierter
Zimmer oder Wohnungen ein steuerpflichtiges Gewerbe,
falls sie nicht erweislich ohne die Absicht der Gewinnerzielung
erfolgt.*)
Entscheidung des VI. Senats vom 26. September 1910.
0. VI. 6. 498 — Lsx. VI. E. 390/09.
Auf die Beschwerde des Inspektors einer Kuranstalt, welcher wegen
Vermietung möblierter Zimmer an Badegäste für das Steuersahr 1909
zur Gewerbesteuer veranlagt war, erkannte das Oberverwaltungsgericht
auf Rückgabe der Sache zur anderweiten Entscheidung aus folgenden
Gründen:
Die längere Zeit fortgesetzte oder regelmäßig wiederholte Vermietung
möblierter Zimmer oder Wohnungen, jedenfalls in Badeorten oder
Sommerfrischen an Bade- oder Erholungsgäste, ist im Gegensätze zu
der dem gewerblichen Gebiet entzogenen reinen Gebäudenutzung durch
Vermieten unmöblierter Zimmer oder Wohnungen nach der ständigen
Rechtsprechung des Gerichtshofs steuerpflichtiges Gewerbe (vergl. Ent-
scheidungen des Oberverwaltungsgerichts in Staatssteuersachen Bd. 3
S. 242 ff., Bd. 9 S. 388).
*) Vergl. Bd. 3 S. 242 ff., Bd. 9 S. 388.
 
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