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Rau, Karl Heinrich
Lehrbuch der politischen Oekonomie (Band 2): Grundsätze der Volkswirthschaftspflege — 1828

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https://doi.org/10.11588/diglit.3640#0432
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Drittes Buch.
Maßregeln, welche die Verzehrung
der Güter betreffen.

357.
Älan muß die Consumtion der Bürger und der Negierungen
unterscheiden. Letztere, die Staatsconsumtion, ist ein Bcstand-
thcil der Ncgierungswirthschafl, und cs bleibt der Finanzwis-
ßnschüft überlassen, die Regeln aufzustcllcn, nach denen die
Staatsausgabcn mit Rücksicht auf das reine Einkommen des
Volkes eingerichtet werden sollen, um der Wirthschafc desselben
so wenig als möglich zu schaden. Die Verzehrung der Bürger
(des Volkes) ist derjenige Zweig wirthschafclichcr Verrichtungen,
für welchen die Negierung am wenigsten sorgen kann und zu
sorgen braucht. Eine Beförderung der Eonsumtion wäre höchst
überflüssig, weil sich derselben nirgends Hindcrnisic entgegen-
stellen, die den Einzelnen abhaltcn könnten, seinen Neigungen
gemäss zu verfahren, und dieß Verlangen der Menschen nach
Gütcrgenuß ein hinreichender Antrieb ist, so viel zu verzehren,
als die Größe ihres Einkommens gestattet (1. §. 330).- Die
Vcrthcilung des Gütercrzcugnisses bedingt von selbst das Maaß
der Verzehrung, die jedem Einzelnen und jeder Volksclassc mög-
lich ist, so wie sie zugleich Jedem die Gegenstände zuführt,
deren Gebrauch seinen Wünschen und Bedürfnissen am meisten
entspricht.
 
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