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Christoph <Württemberg, Herzog> [Editor]
Rechnung. Jnstruction vnd Form wie die Amptleüt jr Rechnung setzen vnd stellen sollen — [Tübingen], 1551[ersch. ca. 1561] [VD16 ZV 28531]

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https://doi.org/10.11588/diglit.15613#0013
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wciheen / wcidenzehenden / oder anders so ein vn^
stccserrregt/ one beüelhe nit verstellen / sonder al-
lcinaufein gemeinen freien aussgekündeen vfschla-
geverleihen. Vnd ausier allerlei handtbewegcndcr
vrsachcn/ sie die Amptleucauff kein gür schlahcn
auch weder teil noch gemein daran haben / vndmn
die Rechnung die personen ond bestender die mor-
gen/ vnd bestendgelkvndzeit / vnderschidlich vnd
ordcnlich/ vnd nie mehr (wie dann hieuor von etli-
chen besihehen) meiner suma überhaupt zusamen
gesetzt. Auch allwegen das auffchlag Register/
mit dem vrkundt Zu der Rechnung gelegt / vnnd
sonstallerabgang/wieobengemerckr werden.



no ^.verfallen laut Leger-
büchs zü


Mc järlich weidgelt laut Hrkunds
sa

, hat mein gnädiger Herr / ekneigneweid / ist
diß jars die somer vnd herpstweid / von mit
Runder oder fchaäfcn beschlagen / vnd darausszü
rveidgeltgeben.Alsojmeaufbeuelchvndbcisiitt^Tk.
verlühenthük----
 
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