iri lu.i Xi
Wie es bey dem Regiment in derDisciplin,
Proprctät, Pret und übrigen Distri-
bution soll gehalten werden.
Ean kein Officier/ ohne Ausnahm, ohne des
Regiments Kommandanten Erlaubnuß, mehr als
eine Nacht aus seinem Quartier bleiben.
Die Lieutenants können auch nicht eine Nacht, ohne
Erlaubnuß des Kapitains, der commandirt, ausbleiben;
doch muffen die Kapitains es allemal so einrichten, daß,
wo zwcy Compagnien liegen, jederzeit zwey Ssficiers und
wo eine liegt, einer im Quartier bleibt.
m°°
Alle Jagd und Fischekey ist ohne Ausnahm auf das
nachdrücklichste vcrbotten.
Von der Disciplin.
Die Kapitains müssen mit der grösten Exactitude nach-
A fthen^