Der erste Theil.
die Hauptstadt Frankreich ist ohn-
streitig derjenige Ort in der Welt, der
mit den schönsten und besten Policey-
Gesetzen versehen ist. Ueberall herrschet
eine gute Ordnung, welche durch die
Sorgfalt und Wachsamkeit gewisser obrigkeitlicher
Personen, die alle ihre Bemühung darauf richten,
erhalten wird; und wohin man nur seine Augen
wendet, so stehet man lauter vortreffliche Wür-
ckungen einer wohleingerichteten Policey.
Ich getraue mir zu behaupten, daß sich unter
einer Menge Palläste und prächtiger Gebäude, die
eine heldenmäßige Freygebigkeit zum Tröste der
Einheimischen und Fremden daselbst angeleget hat,
- keines befindet, welches der menschlichen Gesell-
schafft nützlicher wäre, als das Hospital vor Fund-
linge. Es ist vor neugebohrne Kinder bestimmt;
sie mögen gebracht worden seyn, woher sie wollen,
so werden sie ohne Unterscheid darinnen ausgenom-
men, und sie mögen unehelich oder ehelich geboh-
ren seyn, so erkundiget man sich niermhss', wo sie
herstammen, Es ist dieses ein grosser Vorcheil vor
Ar - die