Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Repertorium für Kunstwissenschaft — 9.1886

DOI Artikel:
Leitschuh, Franz Friedrich: Die Bambergische Halsgerichtsordnung: Ein Beitrag zur Geschichte der Bücherillustrationen
DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.66023#0076

DWork-Logo
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
62

Franz Friedrich Leitschuh:

luug bey unfern roten gefielt Ijaben / vnb befter bafj morden tonnen bas
fölid?s 5U notburfft folidper fachen gefdjeen ift". 572 cm weiter unten steht
in bedeutend grösseren Lettern: „mir haben aud] in biefer vnfer orbnng
vmb eigenf j lieber merdung vnb befyeltnus willen bes gemei= / neu maus,
figur vnb reumen (nad? gelegenljeit ber / gefecj fo barnad} folgen) orben
vnb bruden laffen"
Die Rückseite bringt einen Holzschnitt: Moses spricht mit Jethro,
seinem Schwiegervater. (Der Rath des Jethro.) Am untersten Theile der
Kleider der Beiden sind deren Namen angebracht: MOYSES und IEITHRO
MOYSES. SWEIER. Ueber den beiden Gestalten sind wiederum zwei
Spruchbänder, welche die auf das Bild bezüglichen Bibelstellen enthalten.
Auf dem folgenden, mit v bezeichneten Blatte beginnt die Halsgerichtsordnung.
Die Artikel haben meistens Ueberschriften, während die Nummern derselben
nochmals eigens auf dem Rande verzeichnet sind. Der erste Artikel handelt:
„Von Siebtem vnb Drteylern", der zweite „Von bem pan vber bas blut".
Unter diesen ist ein Holzschnitt angebracht, welcher über die Hälfte der Seite
einnimmt; er stellt die Beeidigung von vier Gerichtspersonen vor. In vor-
derster Linie steht der seinen Eid ablegende Richter, hinter ihm ein Schöpfe,
dann der Schreiber und endlich der Nachrichter. Ueber diesem Holzschnitt
stehen die Worte: „(Sefellen mordet etver pflidjt. Sei vnb ere vermurdet
nicht". In den mir vorliegenden Exemplaren ist die Blattzahl vj vergessen,
doch ist dieses Versehen insoferne wieder verbessert, als ein kleines Blättchen
mit der fehlenden Zahl an die betreffende Stelle geklebt ist. Auf der Rück-
seite haben wir wieder einen Holzschnitt: die Vorführung eines gefangenen
Mannes vor den Richter. Auch hier fehlen zwei Sprüche nicht; der eine
wird dem Richter in den Mund gelegt: „Wein Nmbt vnb pflidff mir gepeut / ju-
ffraffen Bojjhafftige leute". Den anderen sprechen die Gerichtsdiener: „2Iuff
emern befolg vns, getan / Srtng mir gefangen bifen man". Die Kehrseite
des mit viij bezeichneten Blattes zeigt einen Richter, dem eine Anzeige erstattet
wird. Die Spruchzettel dieses Holzschnittes haben folgenden Inhalt: „Was
ift bie fad} ober argfman. / Das ber verclagt fyat getan.“ — „j^err dichter
laft mir nemen an. / €inen fd}abhaftigen man." Die Veranlassung verschie-
dener Verbrechen ist in dem Holzschnitte vor Augen geführt, welcher sich auf
Blatt xj befindet. Eine Gesellschaft von fünf männlichen und zwei weiblichen
Personen sitzt an einem gedeckten Tische und vergnügt sich bei Speise, Trank
und Spiel. Ueber dem Haupte eines jeden Mannes schwebt bereits — gleich
einem Attribute — das Werkzeug der Gerechtigkeit, dem er früher oder später
zum Opfer fällt. Einen sonderbaren Kopfschmuck trägt die eine der Frauen:
auf ihrem Haupte sitzt der Teufel in vierfüssiger Thiergestalt mit langem
Schweife. Wir finden dieses Symbol noch öfter bei gleichzeitigen und späteren
Holzschnitten. Auf dem Spruchzettel dieses Bildes stehen die Verse:
„Uil vertan vnb wenig haben
gaigt argfwenig bife fnaben
qw vbel vtl by ftreflicfy fein
Da bureb fy futnen offt in peilt."
 
Annotationen