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Repertorium für Kunstwissenschaft — 9.1886

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Berichte und Mittheilungen aus Sammlungen und Museen, über staatliche Kunstpflege und Restaurationen, neue Funde
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https://doi.org/10.11588/diglit.66023#0226

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196 Berichte und Mittheilungen aus Sammlungen und Museen,
Bei der letzten Ausgrabungserlaubniss war willkürlich dem bestehenden
Gesetze stracks zuwiderlaufend auf Staatsland dem Unternehmer die Hälfte
(statt contractlich seitens der Regierung zugestanden.
Die englischen Unternehmer haben während der dreimonatlichen Aus-
grabung in einer an Glas und Goldsachen sehr reichen Nekropole beim heutigen
»Episkopi«, beim alten Kurion (der selten lucrative Platz wurde gelegentlich
1882 von G. Hake bei seinen Ausgrabungen entdeckt), eine glänzende Ge-
schäftsspeculation gemacht und mit etwa 100 £ weit mehr als 300 £
verdient, obwohl sie zur Vertretung ihrer Interessen nicht einmal einen zu-
verlässigen Aufseher, geschweige denn einen Archäologen von Fach heran-
gezogen hatten. Erst später wurde auf Grund der Mittheilungen des jeg-
licher Schulbildung entbehrenden Vorarbeiters ein Bericht mit sauber in' der
Stube ausgeführten, aber natürlich unrichtigen Zeichnungen und Plänen fertig-
gestellt. Die wissenschaftliche Nichtigkeit desselben liegt so auf der Hand.
Ebenso war anfänglich dem Major Ghard eine ganz unlimitirte Ausgrabungs-
erlaubniss 1883 ertheilt worden. Erst auf mein Andringen hin wurde ich für
einige Zeit zum Regierungscontrolleur (Supervisor) bei den Ghard’schen Aus-
grabungen ernannt. Da aber angeblich das Museum in Nicosia in dieser Zeit
(December 1883) einzurichten war, rief man mich ab, während die Aus-
grabungen für Major Ghard ohne jede Controlle seitens der Regierung und
des Museums, und überhaupt ohne jeden Aufseher oder Leiter mit den nöthigen
wissenschaftlichen und praktischen Kenntnissen weitergeführt wurden (sic!).
Ferner hat 1883 mit der Erlaubniss des General-Gouverneurs der Commissär
von Limassol R. Micheli dicht bei Limassol mit Gefangenen und einem Vor-
arbeiter nach Alterthümern für das Gyprus Museum graben lassen. Auch bei
dieser Ausgrabung war keine geeignete Persönlichkeit gegenwärtig. So wurden
die Funde heterogener Gräber untereinander geworfen. Die exacte Wissenschaft
hat auch bei diesen Ausgrabungen mehr verloren, als gewonnen.
Als der General-Gouverneur in seiner Eigenschaft als Museumspräsident
in einer der Sitzungen von dem Griechen E. Kostantinides über die dem Gesetz
zuwiderlaufende Ausgrabungsberechtigung zur Rede gesetzt wurde, gab er die
Antwort: er hätte wollen eine Probe machen. Ueberhaupt sei hier im
Museumsrath nicht der Ort, diese Frage aufzuwerfen. Herr Eustathios Kostan-
tinides möge bei der Regierung und nicht beim Museum anfragen.
Wenn ich trotz solcher Wirthschaft meine Entlassung von der Mitglied-
schaft der Gomites des Museums nicht forderte, so lag dies in dem Be-
wusstsein, schliesslich doch noch der Förderung der so überaus wichtigen cypri-
schen Alterthumskunde dienen zu können. Das ist übrigens auch von com-
petenter Seite mehrfach gewürdigt worden. Ich sah mich später (Ende Sep-
tember 1885) gezwungen, meine Entlassung einzureichen. Gol. Warren, der
Chefsecretär, veranlasste michj selbige zurückzuziehen, indem er mir neue Ver-
sprechungen machte.
Im Juli 1885 hat ein zweites Ausgrabungsreglement, das das erste
mangelhafte verbessern sollte, das Licht der Welt erblickt; doch das neue
Reglement ist noch mangelhafter, als das alte. Ich hatte mich mit meinen
 
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