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Repertorium für Kunstwissenschaft — 9.1886

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Berichte und Mittheilungen aus Sammlungen und Museen, über staatliche Kunstpflege und Restaurationen, neue Funde
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https://doi.org/10.11588/diglit.66023#0238
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208 Berichte und MittheiJungen aus Sammlungen und Museen,
bot, ist damit zu einem Privat-Secretariat der Administration herabgedrückt
worden. Jeden Freund unseres herrlichen Kunst-Institutes erfüllen daher ernst-
liche Sorgen, dass die Wirksamkeit des Instituts, welches ohnehin mehr und
mehr aufgehört hat ein belebendes Element für die künstlerische Thätigkeit
und die künstlerische Bildung in unserer Stadt zu sein, diese Aufgabe ganz
bei Seite setzt. Die unausbleibliche Folge muss die sein, dass die Würde und
das Ansehen dieser edlen Stiftung nach innen und aussen gefährdet und die
gedeihliche Entwicklung ihrer hohen Zwecke für ein ganzes Menschenalter und
darüber hinaus aufs Spiel gesetzt wird.
Selbst in kleineren Städten greift man bei Besetzung derartiger Stellen
nur nach den tüchtigsten Kräften, wie viel mehr ist dieses in unserer Stadt
geboten, wo unsere für Kunst und Wissenschaft thätigen Anstalten in noch
höherem Grade als anderwärts den Beruf haben, zu der mehr praktischen und
commerciellen Dichtung der Bürgerschaft die nothwendige Ergänzung eines
geistigen Gegengewichtes zu bilden.
In diesem Sinne hat der hochherzige Stifter in seinem Testamente aus-
drücklich ausgesprochen, dass wie das Kunst-Institut »zum Besten hiesiger Stadt
und Bürgerschaft« (§ 1.) gestiftet ist, seine Absicht darauf gerichtet sei, dass
das Institut »der hiesigen Stadt zu einer wahren Zierde gereichen und zugleich
der Bürgerschaft nützlich werden möge« (§. 2). Gerade um dieses zu er-
reichen, hat er der Administration ausgedehnte Befugnisse gegeben (§. 7), aber
auch zugleich erklärt, dass die Administrationsbefugnisse sich aus »dem Zweck
und der Absicht« dieser Stiftung ergeben (§. 5). Hieraus erhellt, dass die Ad-
ministration der Bürgerschaft gegenüber eine Verpflichtung hat, die Anstalt
dem Zwecke und der Absicht des Stifters gemäss zu leiten. Wenn eine Be-
setzung der fraglichen Stelle in der obenerwähnten Weise wirklich einträte,
so wäre es zweifellos, dass die Absicht des Stifters nicht erreicht würde. Die
Bürgerschaft aber darf erwarten, dass ihren durch den Stiftungszweck gewähr-
leisteten Interessen Rechnung getragen wird.
Von diesen Gesichtspunkten ausgehend haben die Vorstände
der »Künstlergesellschaft«, des »Architekten- und Ingenieur-Vereins«,
des »Freien Deutschen Hochstifts akademischer Gesammtausschuss«,
des »Vereins für das historische Museum«,
des »Mitteldeutschen Kunstgewerbe-Vereins«,
des »Vereins für Geschichte und Alterthumskunde«
als die berufenen Vertreter der für Kunst und Wissenschaft thätigen Kreise
der Bürgerschaft sich vereinigt und wenden sich an die verehrliche Admini-
stration mit der dringenden Bitte, die getroffene Wahl rückgängig zu machen
und an Stelle des Gewählten eine geeignete Persönlichkeit zu ernennen.
Wir geben dieses um so mehr der Erwägung anheim, als wir es für
unsere Pflicht erachten, mit unserem ganzen Einflüsse dahin zu wirken, dass
das Interesse des Instituts und der Bürgerschaft, zu deren Besten es gestiftet
worden ist, nicht geschädigt werde.
 
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