Versteig erungs - Bedingungen.
Die Versteigerung erfolgt gegen sofortige Barzahlung in Goldmark
mit einem Aufgelde von 25°/0 zum Erstehungspreise, die Auslieferung der
Stücke erfolgt erst nach geleisteter Zahlung. Zahlungen in Checks werden
nicht angenommen. Die Zahlung hat in Noten der Goldnotenbank zu er-
folgen, sollten diese noch nicht in Verkehr sein, in Rentenmark; in beiden
Fällen erfolgt Umrechnung nach dem letzten amtlichen Berliner Briefkurs.
Gebote können mit einer Mindeststeigerung von
25 Pfg. bis zu Mk. 5 —
50 „ von Mk. 5.— „ „ „ 20—
1 Mk. „ „ 20.— „ „ „ 100.—
5 „ ,, „ 100.- „ „ „ 500.-
10 „ „ „ 500.— „ „ „ 1000.—
25 „ „ „ 1000.— aufwärts
abgegeben werden.
Der Auktionsleiter ist berechtigt, die Nummern nach Belieben zu ver-
einigen oder zu trennen.
Die Sammlung kann täglich während der üblichen Geschäftsstunden be-
sichtigt werden.
Der Katalog ist mit aller Sorgfalt und Genauigkeit angefertigt, auch ist
den Interessenten durch die Ausstellung Gelegenheit geboten, sich von dem
Zustande der einzelnen Stücke durch Augenschein zu überzeugen, und kann da-
her nach geschehenem Zuschläge keinerlei Reklamation berücksichtigt werden.
Zur Sendung von Stücken zur Ansicht sind wir in der jetzigen Zeit
leider nicht in der Lage. Die Erhaltung der Stücke ist auf das Gewissen-
hafteste, unter Berücksichtigung des besonderen Charakters der Kippermünzen
angegeben und müssen wir unsere verehrten Kunden bitten, sich darauf
zu verlassen.
Die Auktion beginnt Donnerstag, den 6. März 1924, präzis 9 Uhr
vormittags, in dem Auktionssaal der Firma, Sophienstr. 36.
Aufträge werden unter Anrechnung von 5°/o Provision und unter voller
Garantie der Ächtheit der ersteigerten Stücke auf das Sorgfältigste und Ge-
wissenhafteste vom Leiter der Auktion ausgeführt.
Die Rechnungen für die im Auftrag gekauften Stücke müssen innerhalb
von fünf Tagen nach Abgang durch Postanweisung oder Noten im Wert-
brief bezahlt werden. Checks, Banküberweisungen oder Postscheck-
zahlungen (da Halle kein Postscheckamt hat) werden nicht angenommen.
Sollten Goldnoten im Verkehr sein, so werden nur solche in Zahlung ge-
nommen; andernfalls ist der Goldmarkbetrag nach dem letzten amtlichen
Briefkurs in Rentenmark umgerechnet zu zahlen, doch sind Zahlungen am
Montag auf Freitag-Kurs nicht zulässig. Über Stücke, die am achten Tage
nach Abgang der Rechnung noch nicht bezahlt sind, behalten wir uns vor,
anderweitig zu verfügen.
Bei Anfragen nach Taxen etc. bitten wir Rückporto beizulegen.
Da nach einer neuen Verfügung Ausfuhrgenehmigungen für Münzen
nach hochvalutarischen Ländern nur erteilt werden, wenn die Fakturierung
in der Landeswährung des Käufers erfolgt, und von uns die Devisen inner-
Die Versteigerung erfolgt gegen sofortige Barzahlung in Goldmark
mit einem Aufgelde von 25°/0 zum Erstehungspreise, die Auslieferung der
Stücke erfolgt erst nach geleisteter Zahlung. Zahlungen in Checks werden
nicht angenommen. Die Zahlung hat in Noten der Goldnotenbank zu er-
folgen, sollten diese noch nicht in Verkehr sein, in Rentenmark; in beiden
Fällen erfolgt Umrechnung nach dem letzten amtlichen Berliner Briefkurs.
Gebote können mit einer Mindeststeigerung von
25 Pfg. bis zu Mk. 5 —
50 „ von Mk. 5.— „ „ „ 20—
1 Mk. „ „ 20.— „ „ „ 100.—
5 „ ,, „ 100.- „ „ „ 500.-
10 „ „ „ 500.— „ „ „ 1000.—
25 „ „ „ 1000.— aufwärts
abgegeben werden.
Der Auktionsleiter ist berechtigt, die Nummern nach Belieben zu ver-
einigen oder zu trennen.
Die Sammlung kann täglich während der üblichen Geschäftsstunden be-
sichtigt werden.
Der Katalog ist mit aller Sorgfalt und Genauigkeit angefertigt, auch ist
den Interessenten durch die Ausstellung Gelegenheit geboten, sich von dem
Zustande der einzelnen Stücke durch Augenschein zu überzeugen, und kann da-
her nach geschehenem Zuschläge keinerlei Reklamation berücksichtigt werden.
Zur Sendung von Stücken zur Ansicht sind wir in der jetzigen Zeit
leider nicht in der Lage. Die Erhaltung der Stücke ist auf das Gewissen-
hafteste, unter Berücksichtigung des besonderen Charakters der Kippermünzen
angegeben und müssen wir unsere verehrten Kunden bitten, sich darauf
zu verlassen.
Die Auktion beginnt Donnerstag, den 6. März 1924, präzis 9 Uhr
vormittags, in dem Auktionssaal der Firma, Sophienstr. 36.
Aufträge werden unter Anrechnung von 5°/o Provision und unter voller
Garantie der Ächtheit der ersteigerten Stücke auf das Sorgfältigste und Ge-
wissenhafteste vom Leiter der Auktion ausgeführt.
Die Rechnungen für die im Auftrag gekauften Stücke müssen innerhalb
von fünf Tagen nach Abgang durch Postanweisung oder Noten im Wert-
brief bezahlt werden. Checks, Banküberweisungen oder Postscheck-
zahlungen (da Halle kein Postscheckamt hat) werden nicht angenommen.
Sollten Goldnoten im Verkehr sein, so werden nur solche in Zahlung ge-
nommen; andernfalls ist der Goldmarkbetrag nach dem letzten amtlichen
Briefkurs in Rentenmark umgerechnet zu zahlen, doch sind Zahlungen am
Montag auf Freitag-Kurs nicht zulässig. Über Stücke, die am achten Tage
nach Abgang der Rechnung noch nicht bezahlt sind, behalten wir uns vor,
anderweitig zu verfügen.
Bei Anfragen nach Taxen etc. bitten wir Rückporto beizulegen.
Da nach einer neuen Verfügung Ausfuhrgenehmigungen für Münzen
nach hochvalutarischen Ländern nur erteilt werden, wenn die Fakturierung
in der Landeswährung des Käufers erfolgt, und von uns die Devisen inner-