Stevens de Cuypere, Lodewijkx, Codde, Coemans, Snellaert.
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find die des Glasarbeiters Jan Scuermoke, welcher nachmals noch viermal der
Gilde vorftand, und der Maler JAN SNELLAERT, welchem diefe Würde fpäter
noch dreimal übertragen ward. Nebenbei fei bemerkt, dafs die Dekane vor
1470 mit einer einzigen Ausnahme alle in Zwifchenräumen von zwei, drei oder
mehr Jahren wiedergewählt wurden, während nach 1470 die Wiederwahlen viel
weniger häufig find, unfers Bediinkens ein Beweis, dafs die Zahl der Künftler
mittlerweile ftark angewachfen war. Jan Snellaert war nach dem Malerregifter
von Tournay ein Antwerpener von Geburt. Am 11. Auguft 1453 aber zu Tournay
als Freimeifter aufgenommen, brachte er fein Leben theils in der Waal-
fchen Stadt theils in Antwerpen zu und nahm in beiden Wohnplätzen Lehrlinge
an. Erwägt man, dafs zu jener Zeit in Tournay eine Malerfchule blühte, die
Rogier van der Wey den unter ihre Mitglieder zählte, und dafs wir Antwerpener
erwähnt finden, die zu Tournay bei Snellaert in die Lehre gingen, dann ift es
aufser Frage, dafs gewiffe Beziehungen zwifchen den Antwerpen’ fchen und den
Tournay’ fchen Künftlern beftanden, obfchon diefs gerade nicht beweift, dafs die
Antwerpener Malerfchule von der Tournay’fchen abftammt.* Jan Snellaert wurde
durch Maria von Burgund zu ihrem Hofmaler ernannt, und mufste bedeutende
Werke ausgeführt haben, von welchen uns jedoch leider nichts bekannt ift. Am
6. Januar 1480 war er geftorben.
Wir würden die Lifte der erften Maler, die als Dekane und Mitglieder
der St. Lucas-Gilde aufgezählt werden, noch lange fortfetzen können, aber da-
bei wenig mehr als trockene Namen und Jahrzahlen zu vermelden haben.
Keine charakteriftifclie Begebenheit, wie kein auf uns gekommenes Werk würde
uns die Perfönlichkeit der Künstler näher vor Augen bringen.
Nicht die geringfte Anfchauung von dem, was die Künftler damals waren
und thaten, geben die Verordnungen der St. Lucas-Gilde. Aus diefen erfehen
wir, dafs bis in die fpäte Zeit des XV. Jahrhunderts die Maler noch immer
als eine Art Handwerker betrachtet wurden, von welchen man in erfter Reihe
verlangen durfte, dafs fie gute Materialien verwendeten. Die Vorfchriften der
Schöffenbriefe vom 9. November 1470 beftimmten z. B. dafs die Maler keine
Figuren oder gefchnitzte Altarwerke faffen füllten, ehe das Holz daran ganz
trocken fei; dafs fie diefs auch nicht thun follten, wann es gefriert, es fei denn,
dafs fie eine Werkftatt hätten, wo kein Froft auftreten könne; dafs fie ferner
keinen Grund anders als mit einer Farbe legen follten, »die tüchtig auf einem
Stein gerieben fei, wie es fich gehört.« Auch follten fie bei Feingold kein
grobes verwenden, keine Geflehter oder Hände malen, ohne dafs fie grundirt
wären, und wie viele andere Vorfchriften heifsen mögen, nach welchen man
fich zu richten hatte.
Wie man fieht, beziehen fich alle diefe Verordnungen auf das Bemalen
von plaftifchen Figuren oder Schnitzwerk, was bis dahin Hauptfache im Beruf
der Maler geblieben war. Dafs jedoch bereits früher Gemälde in nicht unan-
fehnlicher Zahl hier verfertigt wurden, erhellt aus der Thatfache, dafs 1460 von
den Kirchenvorftänden von Unfer Lieben Frau eine Verkaufshalle (Pand) er-
richtet wurde, um Bücher, Gemälde, plaftifche Werke und Tifchlerarbeit zum
Verkauf zu ftellen.** Diefer Pand befand fich nächft dem Kirchhof von Unfer
Lieben Frauen-Pfarr, da wo gegenwärtig de lange und de körte Pandftraat
angelegt find.
Im Jahre 1481 wurde zwifchen den Malern von Brüffel und Antwerpen
einerfeits und den Kirchenvorftänden von Unfer Lieben Frau mit den Bevoll-
* Vgl. hierüber Genard, Luister der Lucasgilde.
** Van der Straelen, Jaerboek der gilde van St. Lucas, p. 26.
Max Rooses, Gefchichte der Antwerpen’fchen Malerfchule.
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find die des Glasarbeiters Jan Scuermoke, welcher nachmals noch viermal der
Gilde vorftand, und der Maler JAN SNELLAERT, welchem diefe Würde fpäter
noch dreimal übertragen ward. Nebenbei fei bemerkt, dafs die Dekane vor
1470 mit einer einzigen Ausnahme alle in Zwifchenräumen von zwei, drei oder
mehr Jahren wiedergewählt wurden, während nach 1470 die Wiederwahlen viel
weniger häufig find, unfers Bediinkens ein Beweis, dafs die Zahl der Künftler
mittlerweile ftark angewachfen war. Jan Snellaert war nach dem Malerregifter
von Tournay ein Antwerpener von Geburt. Am 11. Auguft 1453 aber zu Tournay
als Freimeifter aufgenommen, brachte er fein Leben theils in der Waal-
fchen Stadt theils in Antwerpen zu und nahm in beiden Wohnplätzen Lehrlinge
an. Erwägt man, dafs zu jener Zeit in Tournay eine Malerfchule blühte, die
Rogier van der Wey den unter ihre Mitglieder zählte, und dafs wir Antwerpener
erwähnt finden, die zu Tournay bei Snellaert in die Lehre gingen, dann ift es
aufser Frage, dafs gewiffe Beziehungen zwifchen den Antwerpen’ fchen und den
Tournay’ fchen Künftlern beftanden, obfchon diefs gerade nicht beweift, dafs die
Antwerpener Malerfchule von der Tournay’fchen abftammt.* Jan Snellaert wurde
durch Maria von Burgund zu ihrem Hofmaler ernannt, und mufste bedeutende
Werke ausgeführt haben, von welchen uns jedoch leider nichts bekannt ift. Am
6. Januar 1480 war er geftorben.
Wir würden die Lifte der erften Maler, die als Dekane und Mitglieder
der St. Lucas-Gilde aufgezählt werden, noch lange fortfetzen können, aber da-
bei wenig mehr als trockene Namen und Jahrzahlen zu vermelden haben.
Keine charakteriftifclie Begebenheit, wie kein auf uns gekommenes Werk würde
uns die Perfönlichkeit der Künstler näher vor Augen bringen.
Nicht die geringfte Anfchauung von dem, was die Künftler damals waren
und thaten, geben die Verordnungen der St. Lucas-Gilde. Aus diefen erfehen
wir, dafs bis in die fpäte Zeit des XV. Jahrhunderts die Maler noch immer
als eine Art Handwerker betrachtet wurden, von welchen man in erfter Reihe
verlangen durfte, dafs fie gute Materialien verwendeten. Die Vorfchriften der
Schöffenbriefe vom 9. November 1470 beftimmten z. B. dafs die Maler keine
Figuren oder gefchnitzte Altarwerke faffen füllten, ehe das Holz daran ganz
trocken fei; dafs fie diefs auch nicht thun follten, wann es gefriert, es fei denn,
dafs fie eine Werkftatt hätten, wo kein Froft auftreten könne; dafs fie ferner
keinen Grund anders als mit einer Farbe legen follten, »die tüchtig auf einem
Stein gerieben fei, wie es fich gehört.« Auch follten fie bei Feingold kein
grobes verwenden, keine Geflehter oder Hände malen, ohne dafs fie grundirt
wären, und wie viele andere Vorfchriften heifsen mögen, nach welchen man
fich zu richten hatte.
Wie man fieht, beziehen fich alle diefe Verordnungen auf das Bemalen
von plaftifchen Figuren oder Schnitzwerk, was bis dahin Hauptfache im Beruf
der Maler geblieben war. Dafs jedoch bereits früher Gemälde in nicht unan-
fehnlicher Zahl hier verfertigt wurden, erhellt aus der Thatfache, dafs 1460 von
den Kirchenvorftänden von Unfer Lieben Frau eine Verkaufshalle (Pand) er-
richtet wurde, um Bücher, Gemälde, plaftifche Werke und Tifchlerarbeit zum
Verkauf zu ftellen.** Diefer Pand befand fich nächft dem Kirchhof von Unfer
Lieben Frauen-Pfarr, da wo gegenwärtig de lange und de körte Pandftraat
angelegt find.
Im Jahre 1481 wurde zwifchen den Malern von Brüffel und Antwerpen
einerfeits und den Kirchenvorftänden von Unfer Lieben Frau mit den Bevoll-
* Vgl. hierüber Genard, Luister der Lucasgilde.
** Van der Straelen, Jaerboek der gilde van St. Lucas, p. 26.
Max Rooses, Gefchichte der Antwerpen’fchen Malerfchule.