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Rosenberg, Marc
Der Goldschmiede Merkzeichen (Band 1): Deutschland A - C — Frankfurt a. M., 1922

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https://doi.org/10.11588/diglit.3046#0032
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XXXII Einleitung

Goldschmiedeordnung von 1366 vor, aber die Bestimmung scheint
nicht eingehalten worden zu sein.

Die ältesten mir bekanntgewordenen, auf Objekten vorhandenen
Stempel sind Stadtstempel; sie gehören der italienischen Stadt Sul-
mona an und gehen bis ins 14. Jahrhundert zurück.1) Deutschland
scheint nicht nachzustehen, obgleich sich keine in so früher Zeit
gestempelten Objekte nachweisen lassen. Da aber die Stempelung
auf Barren nachweisbar bis 1305 zurückgeht,2) wird die auf Gold-
schmiedearbeiten nicht viel später üblich geworden sein.

Wenn die Stempelung im Mittelalter auch andere Formen an-
nimmt wie die byzantinische und zunächst in der Hauptsache in einem
Stadtzeicheri oder einer Meistersignatur, dann in beiden zusammen
besteht, so ist doch der Zweck der gleiche, nämlich die Sicherung
des Feingehalts. Wie wenig eine frühere Zeit an irgend etwas
anderes dabei dachte, beweist u. a. eine Neapolitaner Ordnung von
1505, welche ausdrücklich sagt, daß Ruf und Ruhm der Zunft von
der gewissenhaften Anwendung eines bestimmten Feingehalts abhänge:

. . . peteno . . . concedere, et
de novo confirmare . .. lo pontillo
o vero marcho de lo quäle se
mercano tutti bassetti, et lavori,
de argento de carlino ... ad gloria
et fama de l'arte, et de la . . .
gloriosa et famosa cittä de Napoli.

Torrequadra, Di un calice di Bi-
tonto (1892) S. 37.

sie bitten zu gestatten und aufs
neue zu bestätigen den Stempel
oder das authentische Zeichen,
mit dem man alle niedrigen und
die Arbeiten aus Karolinensilber
stempelt, zur Ehre und zum
Ruhm des Gewerkes und der
ehren- und ruhmreichen Stadt
Neapel.

Nur in diesem Sinne ist die Auskunft, die die Stempelung gibt,
über allen Zweifel erhaben. Den Wert als Meister- und besonders
als Künstlersignatur muß man eigentlich in jedem einzelnen Falle unter-
suchen. Näheres über diesen heiklen Punkt habe ich in meinem
»Jamnitzer« gegeben.

*) L. Gmelin in der Zeitschrift des Bayerischen Kunstgewerbevereins 1890 S. 139 meint sogar,
daß die älteste mit der Marke der Stadt Sulmona bezeichnete Arbeit dem I3.jahrh. angehöre, ja
er möchte sie stilistisch eher vor als nach 1250 ansetzen.

2) Vgl. Katalog der Ausstellung zum zehnten Archäologischen Kongreß in Riga 1896 S. 214.
— Verschiedene Zeichen auf Barren aus Weißbronze sind in der Hallstattzeit nachgewiesen. Es
liegt darüber eine Arbeit von Naue vor, die mir aber momentan leider nicht zugänglich ist.
 
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