73
15 14
116 WOLFSKEHL VON REICHENBERG, Wenzel und Wend (Vater
und Sohn). Verantwortung gegen eine „Schmähschrift1' des Erbschenken
Friedrich von Limburg, der einen reisigen Knecht der Wolfskehls, namens
Hans Pflug im DorfSommershausen hatte gefangen nehmen und zu Tode
martern lassen. [Würzburg, Martin Schubert, 1514.] Mit kalligraphischer
Holzschnittinitiale. 88 Zeilen. Groß-Folio. Satzspiegel 357 x266 mm.
WELLER, Rep. 819. In seinem Bericht an die Öffentlichkeit (Weller 818) hatte
Friedrich Schenk von Limburg den Sachverhalt so dargestellt, daß Wolfskehl mit
zwei Knechten: Michael Ortlieb und Hans Pflug einen Limburgischen Untertanen:
Linhard Velner vorher überfallen hätten, und daß er zur Vergeltung dafür den Hans
Pflug gefangen genommen hätte. Beginnt: „(A)Lle die ere vnd recht lieben was
Hoche/Stats/Ern/Wirden vnd Wesens die sein / Bitten wir Wenntzel vnd Wennd
Vatter vnd Sone Wolffsskeell // zu Reichenperg . . . .“ Reichenberg und Sommers-
hausen [am Main] liegen in Unterfranken, nicht weit von Würzburg. In der
gleichen Texttype wie die Nummer 114 gedruckt. Zwei der Höhe nach zu einem
Blatt zusammengeklebte FolioblL; breitrandiges, etwas papierfleckiges Exemplar.
15 14
117 LEO X. Ablaß zum besten des Hospitals S. Spiritus in Saxia zu Rom:
„Tutscher vszug der bullen vnd ablasz von dem heiligesten vatter Babst Leo
dem zehenden dem spittal zu Rom in Saxia genant Sant Augustins ordens
vnder dem tittel des heiligen geists vnd alle andern gliddern. spittalen vnd
hüsern dem selben spittal in Saxia vnderworfen gegeben hernuwert vnd be-
stetiget.“ [Straßburg, Renatus Beck? ca. 1514.] Mit einem kleinen Wappen-
holzschnitt rechts oben (weißes Doppelkreuz in schwarzem Felde = Wappen
der Spitalbruderschaft). 73 Zeilen. Groß-Folio. Satzspiegel 390 x270 mm.
Den Bibliographen unbekannt. Bezieht sich offenbar auf die umfangreiche Bulle
Leos X. vom 9. März 1514 (Paulus, p. 241) vgl. auch Nr. 105. Zu den Typen
vgl. Wegener S. 122, Nr. 99. — Rand teilweise wasserfleckig, einige unbedeutende
Beschädigungen unterlegt; sonst schönes Blatt.
Indulgence granted to the Order of the Holy Spirit (cf. item nr. 105).
15 15
118 ULRICH, Herzog von Württemberg, verbietet bei hoher Strafe die Un-
sitten des Gotteslästerns und Zutrinkens und fordert Pfarrer und Amtsleute
auf, sein Verbot überall bekannt zu machen. Gegeben Stuttgart, 23. April
(„vff Georgi“) 1515. [Tübingen, Thomas Anshelm, 1515.] 72 Zeilen. Groß-
Folio. Satzspiegel 314x208 mm.
WELLER, Rep. 958. STEIFF Nr. 71. Vollrandiges Exemplar des merkwürdigen
Erlasses.
Directed against the vices of cursing and pledging.
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116 WOLFSKEHL VON REICHENBERG, Wenzel und Wend (Vater
und Sohn). Verantwortung gegen eine „Schmähschrift1' des Erbschenken
Friedrich von Limburg, der einen reisigen Knecht der Wolfskehls, namens
Hans Pflug im DorfSommershausen hatte gefangen nehmen und zu Tode
martern lassen. [Würzburg, Martin Schubert, 1514.] Mit kalligraphischer
Holzschnittinitiale. 88 Zeilen. Groß-Folio. Satzspiegel 357 x266 mm.
WELLER, Rep. 819. In seinem Bericht an die Öffentlichkeit (Weller 818) hatte
Friedrich Schenk von Limburg den Sachverhalt so dargestellt, daß Wolfskehl mit
zwei Knechten: Michael Ortlieb und Hans Pflug einen Limburgischen Untertanen:
Linhard Velner vorher überfallen hätten, und daß er zur Vergeltung dafür den Hans
Pflug gefangen genommen hätte. Beginnt: „(A)Lle die ere vnd recht lieben was
Hoche/Stats/Ern/Wirden vnd Wesens die sein / Bitten wir Wenntzel vnd Wennd
Vatter vnd Sone Wolffsskeell // zu Reichenperg . . . .“ Reichenberg und Sommers-
hausen [am Main] liegen in Unterfranken, nicht weit von Würzburg. In der
gleichen Texttype wie die Nummer 114 gedruckt. Zwei der Höhe nach zu einem
Blatt zusammengeklebte FolioblL; breitrandiges, etwas papierfleckiges Exemplar.
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117 LEO X. Ablaß zum besten des Hospitals S. Spiritus in Saxia zu Rom:
„Tutscher vszug der bullen vnd ablasz von dem heiligesten vatter Babst Leo
dem zehenden dem spittal zu Rom in Saxia genant Sant Augustins ordens
vnder dem tittel des heiligen geists vnd alle andern gliddern. spittalen vnd
hüsern dem selben spittal in Saxia vnderworfen gegeben hernuwert vnd be-
stetiget.“ [Straßburg, Renatus Beck? ca. 1514.] Mit einem kleinen Wappen-
holzschnitt rechts oben (weißes Doppelkreuz in schwarzem Felde = Wappen
der Spitalbruderschaft). 73 Zeilen. Groß-Folio. Satzspiegel 390 x270 mm.
Den Bibliographen unbekannt. Bezieht sich offenbar auf die umfangreiche Bulle
Leos X. vom 9. März 1514 (Paulus, p. 241) vgl. auch Nr. 105. Zu den Typen
vgl. Wegener S. 122, Nr. 99. — Rand teilweise wasserfleckig, einige unbedeutende
Beschädigungen unterlegt; sonst schönes Blatt.
Indulgence granted to the Order of the Holy Spirit (cf. item nr. 105).
15 15
118 ULRICH, Herzog von Württemberg, verbietet bei hoher Strafe die Un-
sitten des Gotteslästerns und Zutrinkens und fordert Pfarrer und Amtsleute
auf, sein Verbot überall bekannt zu machen. Gegeben Stuttgart, 23. April
(„vff Georgi“) 1515. [Tübingen, Thomas Anshelm, 1515.] 72 Zeilen. Groß-
Folio. Satzspiegel 314x208 mm.
WELLER, Rep. 958. STEIFF Nr. 71. Vollrandiges Exemplar des merkwürdigen
Erlasses.
Directed against the vices of cursing and pledging.