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Sammlung der Gesetze, welche unter der glorreichsten Regierung des Kaisers Leopold des II. in den sämmtlichen K. K. Erbländern erschienen sind: in einer chronol. Ordnung — 2.1790

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[Gesetze]
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https://doi.org/10.11588/diglit.23063#0359
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( ZZk ) HfF

des ganzen Vermögens ist, dem Stande und Ver-
mögen angemessene Unterhaltsgelder von nun an,
entweder durch gütliches Einverständniß, oder durch
gerichtliche Bestimmung, ausgemessen werde.

N* ZZ8.

Gubernialverordnung in Böhmen vom ir.
Dezember 1792»

Es ist hervorgekommen, daß die Müller allent-
halben , wenn sie Klötzer schneiden, ein Brett für
sich zu behalten pflegen. Dieser Umstand wird daher
bekannt gemacht, sorgfältig nachzuforschen, ob und
wie ferne etwa diesfalls ein zu Bevortheilung des
Publikums gereichender Unfug von Seite der Müller
verübet werde; sollte hierunter allenfalls ein uner-
laubt eingefchlichener Mißbrauch entdecket werden, so
ist solcher alsogleich abzuschaffen, und auf dessen
künftige Hindanhaltung zu wachen.

V

339-

Hofdekret vom 21. t kundgemacht in Böh-
men den zi. Dezember 3792.

Da Waldstreue und Klaubholz, so Untertha-
ncn zum eigenen Gebrauche aus Waldungen sich

zu-

Müller
so llen,
w,^nn ge
Klötzer
sü-neiden ,
kein '-.drett
für gch be-
hctlkcn.

Ward-
st re-re, und
Rlaub:
bot;, so
Unrerrba-
 
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