zu'üonveriirett.
_17
Leuten in ihren /L^/Antzen oder Ge-
mächern leiden solten.
Denn ob man bißweilen auf L^r'D^aten
denen daselbst Studirenden/wenn einige aus
ihnen/ die zu Hause keine gute L^Es« ge«
habt / in anwesender Herrschafft sich zu frey
bezeigen/ solches/ wofern es nicht gar zu Erm
ist/ aus gewissen />o//>,schen nach«
gesehen und nicht (ob sie gleich
dem edlen Orden der Studirenden durch wilde
und unbeschnittene Aufführungen die schlimme
Nachrede machen/ als wüsten Studenten
nicht zu leben/ wie es die erfordert/
denn dieses Urtheil fallen hernach die'HosLeu-
te/ wenn einer in Fürstl. -r^/Ä^tzen und
Zimmern schlechteren zeigt) so gehet doch
solches an andern Orten und äusser
mren gar nicht an/ sondern es kan daselbst ei-
ner über sein allzu freyes Beginnen in das gröste
Unglück oder zum wenigsten in empfindliche
Beschimpffung gerathen.
Wenn aber eine Ehrerbietung und Sitt-
samkeit zu seinen Zwecke gesetzt hat/ so muß er
auch zusehen wie er sich durch hoffliche und bey
Hofe gebräuchlicheReden in alleFallen/so wohl
in Reden als Antworten
Gesetzt es wolte sich einer/ der noch auf
L^-rr^^aren lebte/oder viele der daselbstStu-
KUllst jU cvnverlirtzn, B dikkN-
_17
Leuten in ihren /L^/Antzen oder Ge-
mächern leiden solten.
Denn ob man bißweilen auf L^r'D^aten
denen daselbst Studirenden/wenn einige aus
ihnen/ die zu Hause keine gute L^Es« ge«
habt / in anwesender Herrschafft sich zu frey
bezeigen/ solches/ wofern es nicht gar zu Erm
ist/ aus gewissen />o//>,schen nach«
gesehen und nicht (ob sie gleich
dem edlen Orden der Studirenden durch wilde
und unbeschnittene Aufführungen die schlimme
Nachrede machen/ als wüsten Studenten
nicht zu leben/ wie es die erfordert/
denn dieses Urtheil fallen hernach die'HosLeu-
te/ wenn einer in Fürstl. -r^/Ä^tzen und
Zimmern schlechteren zeigt) so gehet doch
solches an andern Orten und äusser
mren gar nicht an/ sondern es kan daselbst ei-
ner über sein allzu freyes Beginnen in das gröste
Unglück oder zum wenigsten in empfindliche
Beschimpffung gerathen.
Wenn aber eine Ehrerbietung und Sitt-
samkeit zu seinen Zwecke gesetzt hat/ so muß er
auch zusehen wie er sich durch hoffliche und bey
Hofe gebräuchlicheReden in alleFallen/so wohl
in Reden als Antworten
Gesetzt es wolte sich einer/ der noch auf
L^-rr^^aren lebte/oder viele der daselbstStu-
KUllst jU cvnverlirtzn, B dikkN-