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1. Nach dem Aufbau aus Erstnomen, Zweitnomen und Verbum finitum ergeben sich
folgende Ansätze:

Formaler Bau:

I Manifestationssatz Nomen

II Nichthaftigkeitssatz Halbnomen + Nomen

III Essenzsatz Nomen + Nomen

IV A Introvertierte Vorgangssätze Pseudopartizip

IV B Introvertierte Handlungssätze Pseudopartizip + Nomen

V A Extravertierte Vorgangssätze Verbum der Suff.-Konj. (oder Imp.)
V B Extravertierte Handlungssätze Verbum der Suff.-Konj. (oder Imp.)

+ Nomen

§ 186. 2. An die sieben „Kerne" in 1. hängen sich folgende „feste" Ergänzungen an
oder nicht an:

0 Keine Ergänzung

1 Lokale Ergänzung

2 Temporale Ergänzung

3 Modale Ergänzung

3a Infinitivische (u.U. Pseudoverbale, vgl. § 161) Ergänzung

4 Soziative Ergänzung

5 Stoffliche Ergänzung

6 Rollische Ergänzung

6a Zum Erstnomen rollische Ergänzung
6b Zum Zweitnomen rollische Ergänzung

7 Komparative Ergänzung

§ 187. Verbindung. — Bei der Verbindung der beiden Ebenen sind zwei Punkte zu
beachten:

1. Zu I muß eine Ergänzung hinzutreten.

2. Zu III kann (soweit es das beschränkte Material erkennen läßt) keine Ergänzung
hinzutreten.

Satztyp und Grundform

§ 188. Wie die in den §§ 185—187 zusammengestellten Grundformen gewonnen
wurden, ist im vorbereitenden Teil dargelegt worden. Die Frage ist nun, was diese
Grundformen darstellen, insbesondere, wie sie sich zu den formalen Satztypen verhal-
ten. Es zeigt sich, daß die Beurteilung des Verhältnisses der Satztypen zu den Satz-
Grundformen bei den verschiedenen Satzgliedern verschieden ist. Da alle Grundformen
per definitionern „vollständig", d.h. möglichst situations- bzw. kontextfrei sein müssen,
ist ein Erstnomen in allen Fällen ohne Ausnahme obligatorisch; es läßt sich in jedem
Beleg ergänzen. Sodann gibt es bis jetzt kaum eine Methode, das Vorhandensein oder

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