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Absolutes Nomen:

d.t „in Ewigkeit"

Sonderregel für m und r: Das Nomen nach m oder r darf kein mit Erst- oder Zweitno-
men in semantischer Kongruenz stehendes Abstraktum mit Zeitbezug sein (dieser Fall
gehörte zu § 24).

§ 20. 3. Modale Ergänzungen.

Das Nomen ist ein Abstraktum ohne Orts- oder Zeitbezug.

In Sätzen mit (festem) Verb um finitum ist die Verbalhandlung primär modusbezogen.

Präpositionen: m „mit" (instrumental)
r „für, zu" (final)
hr „bei"
hr „unter, mit"
hft „gemäß"

Sonderregel für m und r: Das Nomen nach m oder r darf kein mit Erst- oder Zweitno-
men in semantischer Kongruenz stehendes Abstraktum sein (dieser Fall gehörte zu § 24).

§ 21. 3a. Infinitivische Ergänzungen.

Ein Sonderfall der modalen Ergänzungen: das Nomen ist ein Infinitiv mit Satelliten.
Zur Begründung des Ansatzes s. § 43.

§ 22. 4. Soziative Ergänzungen.

Das Nomen ist eine Person oder Sache. Ein Abstraktum ist lediglich in Sätzen mit (fe-
stem) Verbum finitum mit deutlich soziativem Verbalinhalt möglich, vgl. jtj m 90e 2
(„Übertragene Bedeutung"). Die soziativen Ergänzungen lassen sich in Sätzen mit (fe-
stem) Verbum finitum weiter nach der Besetzung der Verbalstelle differenzieren.

„Soziativ" besagt: das Nomen bezeichnet etwas an dem Sachverhalt bzw. der Handlung
Beteiligtes oder einen „Mitspieler".

Präpositionen: m „mit, bei, unter, von"

r „für, zu, über = im Hinblick auf"

hnc „mit"

jn „durch, von"

hft „vor"

Zusammengesetzte Präpositionen:
77i-c/ „von, bei"
m-]}t „bei"
m-s3 „über, bei"

m-q3b + Lebewesen „bei" (vgl. 5 26)

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