AUKTIONS-BEDINGUNGEN
Die Versteigerung geschieht gegen sofortige Bezahlung in öster-
reichischerKronen-Währung unterZurechnung eines Aufgeldes von 25Prozent
zum Erstehungspreise.
Von 100.000 Kronen angefangen kann nicht weniger als um 5000
Kronen, über 200.000 Kronen um 10.000 Kronen, über 1 Million Kronen
um 50.000 Kronen, über 2 Millionen Kronen um 100.000 Kronen usw. ge-
steigert werden.
Sämtliche Schäden an den Objekten wurden im Kataloge gewissen-
haft angegeben, jedoch übernimmt die Auktionsleitung keine Haftung,
falls solche übersehen wurden.
Die Auktionsleitung übernimmt die Garantie für die Echtheit der
zur Versteigerung gebrachten Gegenstände. Diese Haftung erlischt am
12. Tage nach erfolgtem Zuschlage, da nach dieser Frist die Abrechnung
dem Besitzer gegeniib'er erfolgt. Nach diesemTermin können Reklamationen
unter keinen Umständen mehr berücksichtigt werden.
Die Auktionsleitung behält sich das Recht vor, Nummern zu ver-
einigen oder zu trennen.
Bei vorkommenden Streitigkeiten über eiu Doppelangebot behält
sich die Auktionsleitung das Recht vor, die betreffende Nummer sofort
nochmals vornehmen zu lassen.
Mit dem Zuschlag geht die Gefahr auf dem Ersteher über, das
Eigentumsrecht erst nach erfolgter Bezahlung.
Der Transport der erstandenen Objekte erfolgt ausschließlich auf
Kosten und Gefahr des Käufers und übernimmt die Auktionsleitung keine
Haftung für eventuelle Verluste oder Beschädigungen.
Die Auktionsleitung behält sich das Recht vor, diejenigen ver-
kauften Objekte, welche innerhalb 3 Tagen nach erfolgtem Zuschlage
nicht übernommen wurden, auf dem Wege der öffentlichen Versteige-
rung oder des freihändigen Verkaufes zu veräußern. Der Ersteher der
Objekte hat den eventuellen Mindererlös sowie die durch den Wieder-
verkauf entstehenden Spesen zu ersetzen.
Aufträge und Anfragen sind zu richten an :
Leo Schidlof’s Kunstauktionshaus
Wien I. Tuchlauben 8
T elephone
67-305 od. 67-2-39
Telegramme
Schidauktion-Wicn
10
' ^Ong^
Die Versteigerung geschieht gegen sofortige Bezahlung in öster-
reichischerKronen-Währung unterZurechnung eines Aufgeldes von 25Prozent
zum Erstehungspreise.
Von 100.000 Kronen angefangen kann nicht weniger als um 5000
Kronen, über 200.000 Kronen um 10.000 Kronen, über 1 Million Kronen
um 50.000 Kronen, über 2 Millionen Kronen um 100.000 Kronen usw. ge-
steigert werden.
Sämtliche Schäden an den Objekten wurden im Kataloge gewissen-
haft angegeben, jedoch übernimmt die Auktionsleitung keine Haftung,
falls solche übersehen wurden.
Die Auktionsleitung übernimmt die Garantie für die Echtheit der
zur Versteigerung gebrachten Gegenstände. Diese Haftung erlischt am
12. Tage nach erfolgtem Zuschlage, da nach dieser Frist die Abrechnung
dem Besitzer gegeniib'er erfolgt. Nach diesemTermin können Reklamationen
unter keinen Umständen mehr berücksichtigt werden.
Die Auktionsleitung behält sich das Recht vor, Nummern zu ver-
einigen oder zu trennen.
Bei vorkommenden Streitigkeiten über eiu Doppelangebot behält
sich die Auktionsleitung das Recht vor, die betreffende Nummer sofort
nochmals vornehmen zu lassen.
Mit dem Zuschlag geht die Gefahr auf dem Ersteher über, das
Eigentumsrecht erst nach erfolgter Bezahlung.
Der Transport der erstandenen Objekte erfolgt ausschließlich auf
Kosten und Gefahr des Käufers und übernimmt die Auktionsleitung keine
Haftung für eventuelle Verluste oder Beschädigungen.
Die Auktionsleitung behält sich das Recht vor, diejenigen ver-
kauften Objekte, welche innerhalb 3 Tagen nach erfolgtem Zuschlage
nicht übernommen wurden, auf dem Wege der öffentlichen Versteige-
rung oder des freihändigen Verkaufes zu veräußern. Der Ersteher der
Objekte hat den eventuellen Mindererlös sowie die durch den Wieder-
verkauf entstehenden Spesen zu ersetzen.
Aufträge und Anfragen sind zu richten an :
Leo Schidlof’s Kunstauktionshaus
Wien I. Tuchlauben 8
T elephone
67-305 od. 67-2-39
Telegramme
Schidauktion-Wicn
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