Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Hinweis: Ihre bisherige Sitzung ist abgelaufen. Sie arbeiten in einer neuen Sitzung weiter.
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
;,'''-yj -;>-«;_:





i llÄSsljS

ä^^^iLdlfiSll^äg

Vorstadt Kathin Ghatt (steiler Aufstieg) in der Stadt Gwalior, Centralindien.

FÜNFTES KAPITEL.

Englands indische Vasallen.

ie Auflösung des Staates Audh ist der letzte Fall von Annexionspolitik der englisch-
ostindischen Handelskompagnie. Einer moralischen Grundlage entbehrte die damalige
Politik, selbst Lokalbeamte durften sich die grösste Willkür und die empfindlichsten
Eingriffe in die Verwaltung der Fürsten erlauben. Neben Treubruch und Bedrückung
der Unterthanen bot Anlass zur Einziehung der Mangel eines männlichen Nachkommen;
den Kern des Streites bildete dabei die Frage der Adoptionsbefugniss. Die Regierung
vermied einen Ausspruch darüber, ob den Fürsten zustehe, Mangels eigener Söhne sich
einen Nachfolger zu adoptiren oder den angenommenen Sohn wegen schlechter Gesinnung
Verstössen; Adoptionen wurden bald gebilligt, bald ihnen jegliche staatsrechtliche
Wirkung abgesprochen und nur ein Erbrecht in das fürstliche Privatvermögen gestattet.
Nach Hindu-Anschauung kann der Hausvater nach dem Tode der höchsten Glück-
seligkeit nicht theilhaftig werden, wenn nicht ein männlicher Sprosse der Familie die Todtenopfer
vollzieht; ist aus der Ehe ein Sohn nicht hervorgegangen, auch kein Enkel oder Urenkel vor-
handen, der hierin Sohnesstelle vertreten kann, so erfolgt Adoption eines Sohnes mit der Wirkung
vollen Erbrechtes in das Vermögen des Adoptivvaters. Die Notwendigkeit solcher Adoptionen

82


 
Annotationen