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Schlözer, August Ludwig; Gebhardi, Ludwig Albrecht
Geschichte von Littauen, Kurland und Liefland — Halle, 1785 [VD18 13187694]

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https://doi.org/10.11588/diglit.39781#0510
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5^4 Erster Abschnitt. Geschichte der Lander
sandten mit einer zweydeutigen Antwort ab/ und ersuchten den römischen König/
daß er ihre Irrungen mit den Polen, die/ nach ihrer Angabe/ nur die verrückten
litthanisch-liefländischen Gränzen betroffen/ beylegen möchte. Der König Ferdi-
nand erbot sich gegen den König Sigismund August zu der Vermittelung / und trug
den Herzogen Barnim und Philipp von Pommern und dem Herzoge Wilhelm von
Gülich die Entscheidung der Streitigkeiten des Erzbischofs und der Stande auf,
über die Landmeister und der Chmfürst von Brandenburg/ letzterer als Vertreter
des gefangenen Erzbischofs/ erklärten/ daß sie den Ausspruch eines höheren Reichs-
gerichts erwarten wollten. Dennoch gelang es den pommerischen Herzogen die Land-
meister/ Bischöfe und erzstiftische Ritterschaft am AO August 1556 zu einen Waf-
fenstillstand zu überreden/ damit der König von Dänemark und die vom Reiche ver-
ordneten Schiedsrichter / nemlich sie, der Herzog von Gülich, und die Reichsstadt
Lübeck durch Abgeordnete den Krieg endigen könnten.
Der polnische König hatte inzwischen den Antrag des römischen Königs ab-
gelehnet, und erkläret, daß die Gefangenschaft des Erzbischbfs ihn mehr als die
Ütthauische Gränzirrung zum Kriege auffordere, weil er nicht nur den Erzbischof zu
der Coadsittorwahl beweget habe, sondern auch, als Schutzherr des Erzstiftes/ ver-
pflichtet fey/ ihn von seinen Feinden zu befreyen, und das Erzstift gegen den Orden
und die Stadt Riga zu vertheidigen, daher er, vor der Loslassung des Erzbischofs,
sich in keine Unterhandlungen einlaffen könne. Zugleich eröfnete er auch die übrigen
Beschwerden, die er gegen den Orden hatte, dem Könige Ferdinand, und da dieser
selbige den Landmeistern mittheilte/ so sandten selbige eine schriftliche Gegenrede ein.
In dieser behaupteten sie, daß der Erzbischof sein Erzbischofthum den Ständen des
heiligen römischen Reichs freywillig zurückgegeben habe, und es nicht einmal wieder
zu erhalten verlange, weil er alt, der Welthandel überdrüßig, und vom Orden sehr
gut versorgst sey. Daß es zu gefährlich sey diesem Manne das Erzstift anzuver-
trauen, daher die Stände eigentlich durch seine Gefangenuehmung ihr Stift ver-
teidiget hatten, und es des polnischen Schutzes nicht bedürfe, der auch nicht eher
vom Könige Sigismund könne geleistet werden, bis daß er von den Standen gefor-
dert sey. Daß die litthauischen Granzen von den Polen erweitert, nicht aber von
ihnen geschmälert worden. Daß der erschlagene polnische Gesandte durch einen Zu-
fall um das Leben gekommen sey, und der, der den Mord veranlasset, von ihnen
vor den Richter zur Verantwortung gestellet werden solle. Und endlich, daß die
polnischen Schiffe und Gelder zu Dünemünde blss in der Absicht angehalten worden,
um den polnischen Woywoden zu Polocz zu zwingen, einige Schiffe des Komthurs
zu Düneburg, die schon bezahltes Korn aus Rußland geholt hatten, und von ihm
genommen waren, zurückzugeben.
Die dänischen Gesandten arbeiteten vom October 1556 bis zum io Marz
? 557 in Liesiand und Polen an der Endigung der Feindseligkeiten, und brachten es
endlich in Liefland an dem letzten Tage Zu der Verabredung, daß für das erste, und
bis ein Schiedssmann oder Richter den Streit entschieden habe, das Erzbischofthum
den Bischöfen von Dörpt und Oese! in Verwahrung gegeben, und sogleich der Erz-
bischof und Herzog in Freyheit gesetzet, und mit vier Aemtern oder Schlössern zum
Unterhalte versehen werden sollten. Bald nachher starb der alte Landmeister von
Gülm
 
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