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4. Buch. Reformen und Religionskriege (1584—1696).

Ausschreitungen nicht zu verhindernd Im Januar 1555 mußte man sogar
dem treuen Sakristan erlauben, vom gemeinsamen Tisch der Kapläne fern-
zubleiben, „da er ihre häufigen Kränkungen und Beschimpfungen nicht aus-
halten konnte" 2. Als der Rat am 18. Januar 1560 die Erhöhung der
Kaplanslöhnung an Bedingungen knüpfte, fügte er kategorisch hinzu: „Wenn
einige dieser Entscheidung sich nicht fügen wollen, soll es ihnen freistehen,
sich bis zum 1. Februar nach einem bequemeren Tempel und Wohnort um-
zusehen." 3
Auch Symptome unsittlicher Tendenzen stellten sich damals ein. Im Früh-
jahr 1560 wurden so viele Klagen gegen die Kapläne vorgebracht, daß die
Kongregation sie vor sich laden und „betreffs ihres schlechten Lebens ermahnen"
mußte; dem Hospizvater wurde verboten, die Hauspforte nach 2 Uhr nachts
zu öffnenJa selbst den Sakristan mußten die Provisoren mahnen, „sich
von den Dirnen fernzuhalten und ein anständiges Leben zu führen" 5. Kaum
haben die Sitzungsprotokolle wieder begonnen, so begegnen wir abermals
drei Kaplänen, die wegen ihres verdächtigen Wandels „im Interesse des
Friedens" fortgeschickt werden o. Als der Provisor Palude den einen davon
aufforderte, sich des Umgangs mit den weiblichen Hausgenossen des Hospiz-
vaters zu enthalten, gab der Gerügte frech zur Antwort, dies gehe Palude
nichts an, er wolle nach Belieben ein- und ausgehend Im Oktober 1568
ward den Kaplänen „unter Androhung unwiderruflichen Ausschlusses" unter-
sagt, in ihren Zimmern fremde Personen aufzunehmen und im Hofe mit

i § I 41. Oktober 1550 ward die csänln ä686riptioni8 novornm 8tatutornm
promulgiert und den Kaplänen angekündigt, ut inxta Hin 8tatnta 8686 Zulornaront
sul p6ui8 in 6i8 contontm (ebd. 431). Aber schon im Dezember wurden Brixius und
Gottfried entlassen, gnoä pi-avnm nliguom 6xc688um Iseorint, ebenso Johann de Ligno
xroxter 8NÄ äomsritn (ebd. 45). Im April 1553 beklagte sich die Kongregation über
die vielen Fahrlässigkeiten der Kapläne in der Kirche und die häufige Abwesenheit und
Unachtsamkeit des Kantors, für den der „durch seine Stimme ausgezeichnete" Holländer
Jakob eingestellt wurde (ebd. 57).
Ebd. 73. Im September verhandelte man äs malm morilnm et inodsäisntm
Uetri Lv88N6t eaplani (ebd. 77).
» Ebd. 991.
Ebd. 103. Walter Jsier und Tussanus Demdo wurden entlassen. Die Gläubiger
des Demdo und des Ägidius von Eick, gni iimalntati Iio8pitio roes^srant, mußten
vom Hospiz befriedigt werden (ebd. 104).
5 Ebd. 1031. Sogar das Protokollbuch der Kongregation war aus der Kirche
entführt worden, um verkauft zu werden.
° Der Kantor, Andreas Blorgna und Wilhelm Garbe von Brüssel (14. Juli 1567;
ebd. III 81); Blorgna wurde auf Bitten seiner Freunde wieder ausgenommen (ebd. 9).
? Deshalb wurde die Hospizmutter ermahnt, keine fremden Priester mehr in die
unteren Gemächer einzulassen und dem Betreffenden (Garbe) den Zugang zu verbieten
(ebd. 55). Palude hatte Garbe öfters daselbst gesehen 86ä6ntsm, äormiontem vol con-
tnlulnntsm onm 6Iia vol NXOI'6 tilii patrm.
 
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