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Schön, Theodor von
Aus den Papieren des Ministers und Burggrafen von Marienburg Theodor von Schön (Band 4): Anlagen zum 2. Theil, Scharnhorst — Berlin, 1876

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https://doi.org/10.11588/diglit.24268#0461
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GeschlechANachrichten, die ihrer Natnr nach iimner nnr ein-
zelne Familien betrcffen können, zu Unternehmungen, wozu
sich einige Mitglieder der Kette besonders verbinden nnd
dergleichen.

4) Schr eibe'-Amt.

k9. Der Secretair des Vereines hat nur diejenige Cor-
respondence zu besorgen, welche zu keinem der Geschäfts-
zweige gehört, für welche besondere Beamte vorhanden sind.
Die kurze Aufzeichnung der Beschlüsse der Versammlungen
und die Aufbewahrung der Schriften der Kette, welche zu
keinem besondern Geschäftszweige derselben gehören, liegen
ihm ob.

5) Herolds-Amt.

20. Das Herolds-Amt forgt zuvörderst für die Erhal-
tung adliger Geschlechts-Nachrichten, nicht bloß der Mitglie-
der der Kette, sondern des Preußischen Adelsstandes über-
haupt. Doch dürfen hiefür ans der Kasse des Vereins keine
Ausgaben gemacht werden, sondern es bleibt den einzelnen
Familien überlassen, die Kosten hiezu durch besondere Bei-
träge unter sich aufzubringen. Die Einnahme und Verwen-
dung derselben gehört nicht zum Kasfen-Amte des Vereins,
sondern verbleibt degr Herolds-Amte.

2t. Diesem liegt es besonders ob zu verhüteu, daß ad-
lige Titel und Ehrenzeichen aller Art, nicht von Personeir
gebraucht werden, die dazu nicht berechtigt sind. Wo der-
gleichen bemerkt wird, soll den Gerichten davon Anzeige ge-
macht, und auf die tlnterlasfung des Gebrauchs und die Be-
strafung der unbefngten Anmaßungen nach Vorschrift der

Landesgesetze angetragen werden. Da die Kette ein bloßer
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