VERSTEIGERUNGS-BEDINGUNGEN:
Die Versteigerung erfolgt durch Notar unter nachfolgenden Bedingungen:
1. Die Versteigerung geschieht gegen sofortige Barzahlung in Reichsmark
im Auftrage des Kunstauktionshauses Dr. Schönemann in Düsseldorf.
2. Der Ansteigerer hat außer dem Zuschlagspreis ein Aufgeld von 15 Pro-
zent zu entrichten.
3. Gesteigert wird bis zu 50 RM. um mindestens 1 RM., über 50 RM. um
mindestens 5 RM., über 100 RM. um mindestens 10 RM., über 500 RM.
um mindestens 20 RM., über 1000 RM. um mindestens 50 RM.
4. Das Eigentumsrecht geht erst mit der Zahlung des Kaufpreises, die
Gefahr bereits mit dem Zuschlag auf den Ansteigerer über. Das Auk-
tionshaus hat das Recht, angesteigerte, aber nicht abgenommene
Gegenstände auf Kosten und Gefahr des Ansteigerers anderweitig zu
verkaufen.
5. Bei verspäteter Zahlung wird bankmäßige Verzinsung in Anrechnung
gebracht.
6. Bei Besichtigung der Gegenstände wird größte Vorsicht anempfohlen,
da jeder Besucher einen von ihm angerichteten Schaden zu ersetzen hat.
7. Die Gegenstände werden in dem Zustande verkauft, in dem sie sich im
Augenblick des Zuschlages befinden. Nach erfolgtem Zuschlag können
Reklamationen nicht mehr berücksichtigt werden.
8. Der Versteigerer hat das Recht, Gegenstände außerhalb der Reihenfolge
des Kataloges zu verkaufen und ist ermächtigt, in besonderen Fällen
einzelne Gegenstände von der Versteigerung auszuschließen. Erfolgt
ein Zuschlag versehentlich nach einem Doppelgebot, so wird der be-
treffende Gegenstand sofort von neuem ausgerufen.
9. Die Aufbewahrung verkaufter Gegenstände geschieht auf Gefahr des
Käufers.
10. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Verbindlich
keiten ist Düsseldorf.
Kunstauktionshaus
Dr. Schönemann.
Kaufaufträge werden an den Besichtigungstagen und vor der Versteige-
rung entgegengenommen und gewissenhaft und kostenlos ausgeführt.
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Die Versteigerung erfolgt durch Notar unter nachfolgenden Bedingungen:
1. Die Versteigerung geschieht gegen sofortige Barzahlung in Reichsmark
im Auftrage des Kunstauktionshauses Dr. Schönemann in Düsseldorf.
2. Der Ansteigerer hat außer dem Zuschlagspreis ein Aufgeld von 15 Pro-
zent zu entrichten.
3. Gesteigert wird bis zu 50 RM. um mindestens 1 RM., über 50 RM. um
mindestens 5 RM., über 100 RM. um mindestens 10 RM., über 500 RM.
um mindestens 20 RM., über 1000 RM. um mindestens 50 RM.
4. Das Eigentumsrecht geht erst mit der Zahlung des Kaufpreises, die
Gefahr bereits mit dem Zuschlag auf den Ansteigerer über. Das Auk-
tionshaus hat das Recht, angesteigerte, aber nicht abgenommene
Gegenstände auf Kosten und Gefahr des Ansteigerers anderweitig zu
verkaufen.
5. Bei verspäteter Zahlung wird bankmäßige Verzinsung in Anrechnung
gebracht.
6. Bei Besichtigung der Gegenstände wird größte Vorsicht anempfohlen,
da jeder Besucher einen von ihm angerichteten Schaden zu ersetzen hat.
7. Die Gegenstände werden in dem Zustande verkauft, in dem sie sich im
Augenblick des Zuschlages befinden. Nach erfolgtem Zuschlag können
Reklamationen nicht mehr berücksichtigt werden.
8. Der Versteigerer hat das Recht, Gegenstände außerhalb der Reihenfolge
des Kataloges zu verkaufen und ist ermächtigt, in besonderen Fällen
einzelne Gegenstände von der Versteigerung auszuschließen. Erfolgt
ein Zuschlag versehentlich nach einem Doppelgebot, so wird der be-
treffende Gegenstand sofort von neuem ausgerufen.
9. Die Aufbewahrung verkaufter Gegenstände geschieht auf Gefahr des
Käufers.
10. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Verbindlich
keiten ist Düsseldorf.
Kunstauktionshaus
Dr. Schönemann.
Kaufaufträge werden an den Besichtigungstagen und vor der Versteige-
rung entgegengenommen und gewissenhaft und kostenlos ausgeführt.
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