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hafterr ordentlichen Mitgliedem der Gesellschaft, welche durch rela-
tive Stimmenzahl in geheimer Wahl von sämmtlichen Vereins-
mitgliedern zn wählen sind.

Dicser ersten Obliegenheit wurde bereits in der Plenar-Versamm-
lung vom 17. Februar 1844 entsprochen, und die aus dieser Wahl
hervorgegangenen Comite-Mitglieder, nämlich:

Hr. v. Bayer,

„ Britsch, Baumeister,

„ Busch, Advokat,

„ v. Chastellain, Rittmeister,

„ Deitigsmann, Pfarrer,

„ E ck e r l eProfessor,

„ Grosholz, Dekan und Stadtpfarrer,

„ Heunisch, Kricgs - Commiffär,

„ Haldenwang, Banquier,

„ Zörger, Bürgermcister,

„ v. Karseboom,

„ 0r. Lewald (Aug.),

„ vr. Pitschaft, Hofrath,

„ vr. Schrauder,

„ vr. Spindler,

„ Schreiber (Hippolyt),

„ Stumpf, Profcssor, und
„ v. Thevbald, Oberamtmann,
bestimmten aus ihrer Mitte, in Gemäßheit dcs 8-13, die Stellen
der Vorstände, rc., in der Art, daß Hofrath vr. Pitschaft zum
etsten, v. Bayer zum zweiten Vorstand und Director, Kriegs-
Commissär Heunisch zum crsten, Hippolyt Schreiber und vr.
Schrauder zu weiteren Sekretären, zum Conservator und Biblio-
thekar ebenfalls vr. Schrauder, und Banquier Haldenwang zum
Vereins-Cassier für die erste Vereins-Periode bestimmt wurden.

Der §.12 ermächtigt dann dieses Comite, scinen Berathungen
eine unbestimmte Zahl auch auswärtiger Mitglieder der Gesell-
schaft nach freier Wahl beizuziehen, welche hernach als Ehren-
 
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