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Schriften der Alterthums- und Geschichtsvereine zu Baden und Donaueschingen — 2.1846

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Zell: Uebersichtliche Darstellung und Verzeichniß der in den Großherzogthum Baden bisher aufgefundenen Schriften
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https://doi.org/10.11588/diglit.13324#0022
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21Ü

vorlMdenen Hilfsniittel gründen. Alles dieses ware in einer
Sammlung zu vcreinigen mit Beifügung diplomatisch genaner
Facsimile wenigstens der bemerkenswerthereii unter diesen Jnschrif-
ten. Ein solches Untcrnehmeii dürfte wohl der Theilnahme nnsers
Vereines so wie übcrhaupt dcr Unterstützuiig und Förderung im
Jnteresse dcr ältesten Geschichte dcs Landes nicht unwerth seyn.

Die folgendcn Blätter sollen eincn Beitrag zu einer solchen
vollständigen Bearbeitung und Zusammenstcllung der in unserm
Lande aufgefundeneii römischen Jnschri'ften geben. Wir versuchen
znerst eine übcrsichtliche Darstellung derselben nach Fundort,
Zeit der Abfassung, Material, Sprache, Jnhalt;
darauf soll ein vollständiges Verzeichniß der vorhandenen Denk-
mäler dcr genanntcn Gattung folgen, worauf in jener Uebersicht
der Kürze wegen jedesmal verwiesen wird.

Bei dieser ganzen Betrachtung scheiden wir zuerst aus alle rö-
mische Jnschriften, welche sich zwar jetzt in nnscrm Lande befin-
den, abcr nicht daselbst gefunden worden sind, so wie auch solchc,
welche nur durch Namensvcrwechslung den im Lande gefundenen
beigczählt worden sind. Demnach lassen wir hier außer Betrach-
tung die im Dom zu Constanz befindliche, aber auswärts her
dorthin gebrachte Jnschrist über die Wiederherstellung der Mauern
von Vltudurum (Rappenegger a. a. O. Nr. 1.), so wie die bei
Altenburg gefundene Grabschrift des L. Vccnatius Marimus von
der XI. Legion(Ebendas- Nr. 2. S. 4), da dieser Ort nicht Alten-
burg im badischen Oberrheinkreis, sondern Altenburg bei Windisch
auf dem Schweizergebiete ist (S. Uerberl, Iter Xleman. pgK. 18.)
Jene Constanzer Jnschrift auf Marmor ist übrigcns nicht verloren,
sondern in einer Seitenkapelle der Kathedrale zu Constanz in der
s. g. heiligen Grabkirche, auch Mauritiuskirche genannt, einge-
mauert, auch seiner Zeit dort gesehen und am besten erläutert
worden von dem gelehrten St. Blasianer Conventualen Neugart
in dessen Lpisooputus Loimtuntieiisis (lom. I.) Dagegen sehen
wir keinen Grund mit Stälin (Wirtemb. Gesch. I. 31. Not. 2) anzu-
nehmen, die unter Diocletian verfaßte Jnschrift (Verz. N. 36.) sei
 
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