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Benediktinerkloster; Wohler'sche Buchhandlung [Hrsg.]
Schul-Gesetze, als Auszug aus der Reichs-Stift Neresheimischen Schulordnung, wie solcher den Kindern mehrmal muß vorgelesen und erklärt werden. — Ulm: in der Wohlerschen Buchhandlung, 1791 [VD18 1204900X]

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https://doi.org/10.11588/diglit.49170#0003
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Minder! Ihr geht in die Schule, nicht um
» > den Aeltern aus dem Hause, oder von
der Gasse zu kommen; — nicht, um darinn,
(wie sich eure Aeltern ausdrücken) das Si-
tzen zu lernen; — Nein! — sondern darum
geht ihr in die Schule, daß ihr an diesem
Orte eine gute Erziehung erhaltet, — daß
ihr vorzüglich in der heil. Religion und
christlichen Sittenlehre, — dann auch im Les
sen, Schreiben, Rechnen, und andern nütz-
lichen Dingen gut unterwiesen werdet, da-
mit ihr nicht als unwissende und ungesittete
Taugenichts aufwachset, und mit der Zeit
elend in der Welt leben müßet, sondern da-
mit ihr als gute Christen und Bürger hier
zeitlich und dort ewig glücklich seyn möget.
)( 2

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