4v§ Das türkische Reich.
Das türkische Reich
Staaten des türkischen Reichs liegen in drei Welt/
thelie: in Europa, Asia und Afrika zerstreut.
Um eine allgemeine Uebersicht zu geben, beschreiben wir
die Europäische, Asiatische und Afrikanische Türkey, be<
sonders und hintereinander, damit wir uns nicht ge»
zwungen sehn, die Theile dieses weitläufigen Reichs bei
jedem der künftig abzuhandelnden Welrcheile, worin sie
liegen, von einander zu trennen, und mitten unter
Staaten abzuhandeln, die mit demselben in Verbind
düng stehn.
Vorher liefern wir eine allgemeine Einleitung in den
gesammten türkischen Staat, doch so, daß wir die De-
schreibung des natürlichen Zustandes der Lander für den»
jemgen Tbei! des Reichs aufbehalten, zu welchem sie ge-
hören. Denn da die Provinzen an sich selbst, und dec
Weirrhet! und Himmelsstrich, worin sie liegen, so sehr
von einander verschieden sind, so laßt sich nichts AUge-"
meines, ohne Widersprüche, von ihnen sagen.
Der Beherrscher des türkischen Reichs ist der türkis
siche Kaiser, der auch Gulran, Großherr, Kaiser
von Konstantinopel genannt wird. Seine Regierung
ist dcspousch, nur daß er in Giaubenssachen, ohne für
sein Leben und seinen Thron zu fürchten, nichts eigen-
mächtig verändern kann. Die Thronfolge ist auf das
regierende kaiserliche Haus eingejchrankt. Die weibliche
Linie kann keine Ansprüche auf die Regierung machen.
Eigentlich wird jedesmal der älteste Prinz aus der kai-
serlich - oßmantschen Familie von dem Groß-Wesster, dem
Mufti, und Janitscharen-Aga, von den Gesehgelehr-
ten (Ulcma genannt) und den vornehmsten Ministern
des
Das türkische Reich
Staaten des türkischen Reichs liegen in drei Welt/
thelie: in Europa, Asia und Afrika zerstreut.
Um eine allgemeine Uebersicht zu geben, beschreiben wir
die Europäische, Asiatische und Afrikanische Türkey, be<
sonders und hintereinander, damit wir uns nicht ge»
zwungen sehn, die Theile dieses weitläufigen Reichs bei
jedem der künftig abzuhandelnden Welrcheile, worin sie
liegen, von einander zu trennen, und mitten unter
Staaten abzuhandeln, die mit demselben in Verbind
düng stehn.
Vorher liefern wir eine allgemeine Einleitung in den
gesammten türkischen Staat, doch so, daß wir die De-
schreibung des natürlichen Zustandes der Lander für den»
jemgen Tbei! des Reichs aufbehalten, zu welchem sie ge-
hören. Denn da die Provinzen an sich selbst, und dec
Weirrhet! und Himmelsstrich, worin sie liegen, so sehr
von einander verschieden sind, so laßt sich nichts AUge-"
meines, ohne Widersprüche, von ihnen sagen.
Der Beherrscher des türkischen Reichs ist der türkis
siche Kaiser, der auch Gulran, Großherr, Kaiser
von Konstantinopel genannt wird. Seine Regierung
ist dcspousch, nur daß er in Giaubenssachen, ohne für
sein Leben und seinen Thron zu fürchten, nichts eigen-
mächtig verändern kann. Die Thronfolge ist auf das
regierende kaiserliche Haus eingejchrankt. Die weibliche
Linie kann keine Ansprüche auf die Regierung machen.
Eigentlich wird jedesmal der älteste Prinz aus der kai-
serlich - oßmantschen Familie von dem Groß-Wesster, dem
Mufti, und Janitscharen-Aga, von den Gesehgelehr-
ten (Ulcma genannt) und den vornehmsten Ministern
des