Schwäbischer Merkur.
Nro, I4Z — Mittwoch/ den zo November 179s
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preussische Staaten.
Berlin. Kaum hatte man hier den Tod dcS Fürsten
Potcmkiu erfahren, so schikte unser König den General
Vifchofswcrdcr nach Petersburg ab.
O e st r e i ch.
sSorgfalt des Raiscrs für Gefangenes Hinführo
müssen alle Jahre die öffentlichen Gefängnisse durch
einen HvfRach der obersten JnsiizStelle untersucht und
die sich dabei ergebenden Beschwerden der Arrestanten
gehörig angczeigt werden. Reine, der Gesundheit nicht
nachtheilige, Luft soll jedem Verbrecher zu Theif wer-
den, und Keiner, der nicht eines Verbrechens gänzlich
überwiesen ist, darf zu unanständigen und schmuzigen
Arbeiten angehalten werden.
Gest reich ische Niederlande.
Brüssel, den 2O Nov. Die Statthalter haben zu
Vollziehung des Urtheils, welche der SubstitntGcneral-
Prokurator v. Leenheer wider die Stande von Brabant
erhalten hat, eine weitere gerichtliche Frist verstärket.
Die Protokolle der Stände von Brabant, welche
man äusser Landes glaubte, haben sich noch zu Breda ein-
gefunden.
Frankreich.
sFortsczung des auf S. 458 abgebrochenen De-
krets gegen nicht gcschwornc Priester.) Paris, den
2g Nov. Wegen der nichrgeschwornen Priester ist noch
ferner beschlossen worden. 9) Wenn in irgend einer
Gemeine RcligionSUnruhen entstehen und deswegen be-
wässere Gewalt dahin verlegt werden muß; so tragen
alle Bürger, die in dieser Gemeine wohnen, die Kosten
davon, doch mit Vorbehalt, solche wieder an die Auf-
wiegler, Anführer und MirSchuldige der Unruhen zu
fordern, io) Das Direktorium jedes Departements
läßt 2 Verzeichnisse verfer tigen. Das erste enthalt die
^ssmen und Wohnungen der geschworncn Diener deS
- lholischerr GottesDicnstcS nebst einer Bemerkung der-
?emgcu, „och ohne Amt sind und der Kirche zu
wünschen. das andere enthält die Namen und
Wohnungen derjenige»!, die sich geweigert Haden, den
BürgerEid zu leisten , nebst den Beschwerden und Pro-
tokollen , welche gegen sie geführt worden sind. Diese
2 Verzeichnisse sollen unverzüglich so ausgefertiget wer-
den , daß sie wo möglich dem allgemeinen Rache jedes
Departements noch vor dem Ende seiner gegenwärtigen
Sizung übergeben werden können,
n) Am Ende dieser Verzeichnisse gibt der General-
Prokurator Sindikus dem allgemeinen Rach des De-
partements, oder in dessen Abwesenheit dem Direktorium,
Rechenschaft von allen Bemühungen, die in ihrem Be-
zirke zur Vollziehung der Dekrete der konstituü enden Na-
tionalVersammlung vom i2ten und 24 Jul. und vom
27 Nov. 1792 in Betref der Ausübung des von der Na-
tion bezahlten Katholischen GottesDienstes, angewen-
det worden sind. Diese Rechenschaft enthält umständ-
lich alle Hindernisse, welche die Vollstreckung jener Ge-
seze gefunden hat, und die Anzeige derjenigen, welch«
seit der Amnestie neue Schwierigkeiten erregt oder be-
günstiget haben, es sei aus vorsezlichcr Bosheit oder
aus Nachlässigkeit. 12) Der allgemeine Rath jedes
Departements, oder in dessen Abwesenheit das Direk-
torium, soll hierüber Bericht und Gutachten sogleich er-
statten, und solche nebst den Verzeichnissen der geschwor-
ueu und nicht geschworncn Priester der Nat. Vers,, ein-
senden, auch noch Bemerkungen des Departements über
das einzelne Betragen der lcztcrn, über ihre anftührcri-
sche Verbindungen unter sich oder mit Französischen
Ucbcrläufern und Deserteurs beifügen, iz) Es ist je-
dem öffentlichen Beamten des Reiches auSdrüklich auf-
getragen, dass jeder, was von ihm abhängt, mit der
anhaltendsten Thatigkcit zur strengen und buchstäblichen
Ausführung des gegenwärtigen Dekrets, wie auch aller
derjenigen, die dadurch keine Abänderung leiden, das Sei-
nige beitragen soll.
Minister De Lessart, der einstweilen, seit Montmos
rin's Abdankung, das Fach der auswämgen Angele-
genheiten besorgte, hat nun eben diß Fach als Minister
für immer erhalten. Nun ist aber die Stelle eines Mi-
nisters der innern Angelegenheiten dadurch erlediget.
Nro, I4Z — Mittwoch/ den zo November 179s
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preussische Staaten.
Berlin. Kaum hatte man hier den Tod dcS Fürsten
Potcmkiu erfahren, so schikte unser König den General
Vifchofswcrdcr nach Petersburg ab.
O e st r e i ch.
sSorgfalt des Raiscrs für Gefangenes Hinführo
müssen alle Jahre die öffentlichen Gefängnisse durch
einen HvfRach der obersten JnsiizStelle untersucht und
die sich dabei ergebenden Beschwerden der Arrestanten
gehörig angczeigt werden. Reine, der Gesundheit nicht
nachtheilige, Luft soll jedem Verbrecher zu Theif wer-
den, und Keiner, der nicht eines Verbrechens gänzlich
überwiesen ist, darf zu unanständigen und schmuzigen
Arbeiten angehalten werden.
Gest reich ische Niederlande.
Brüssel, den 2O Nov. Die Statthalter haben zu
Vollziehung des Urtheils, welche der SubstitntGcneral-
Prokurator v. Leenheer wider die Stande von Brabant
erhalten hat, eine weitere gerichtliche Frist verstärket.
Die Protokolle der Stände von Brabant, welche
man äusser Landes glaubte, haben sich noch zu Breda ein-
gefunden.
Frankreich.
sFortsczung des auf S. 458 abgebrochenen De-
krets gegen nicht gcschwornc Priester.) Paris, den
2g Nov. Wegen der nichrgeschwornen Priester ist noch
ferner beschlossen worden. 9) Wenn in irgend einer
Gemeine RcligionSUnruhen entstehen und deswegen be-
wässere Gewalt dahin verlegt werden muß; so tragen
alle Bürger, die in dieser Gemeine wohnen, die Kosten
davon, doch mit Vorbehalt, solche wieder an die Auf-
wiegler, Anführer und MirSchuldige der Unruhen zu
fordern, io) Das Direktorium jedes Departements
läßt 2 Verzeichnisse verfer tigen. Das erste enthalt die
^ssmen und Wohnungen der geschworncn Diener deS
- lholischerr GottesDicnstcS nebst einer Bemerkung der-
?emgcu, „och ohne Amt sind und der Kirche zu
wünschen. das andere enthält die Namen und
Wohnungen derjenige»!, die sich geweigert Haden, den
BürgerEid zu leisten , nebst den Beschwerden und Pro-
tokollen , welche gegen sie geführt worden sind. Diese
2 Verzeichnisse sollen unverzüglich so ausgefertiget wer-
den , daß sie wo möglich dem allgemeinen Rache jedes
Departements noch vor dem Ende seiner gegenwärtigen
Sizung übergeben werden können,
n) Am Ende dieser Verzeichnisse gibt der General-
Prokurator Sindikus dem allgemeinen Rach des De-
partements, oder in dessen Abwesenheit dem Direktorium,
Rechenschaft von allen Bemühungen, die in ihrem Be-
zirke zur Vollziehung der Dekrete der konstituü enden Na-
tionalVersammlung vom i2ten und 24 Jul. und vom
27 Nov. 1792 in Betref der Ausübung des von der Na-
tion bezahlten Katholischen GottesDienstes, angewen-
det worden sind. Diese Rechenschaft enthält umständ-
lich alle Hindernisse, welche die Vollstreckung jener Ge-
seze gefunden hat, und die Anzeige derjenigen, welch«
seit der Amnestie neue Schwierigkeiten erregt oder be-
günstiget haben, es sei aus vorsezlichcr Bosheit oder
aus Nachlässigkeit. 12) Der allgemeine Rath jedes
Departements, oder in dessen Abwesenheit das Direk-
torium, soll hierüber Bericht und Gutachten sogleich er-
statten, und solche nebst den Verzeichnissen der geschwor-
ueu und nicht geschworncn Priester der Nat. Vers,, ein-
senden, auch noch Bemerkungen des Departements über
das einzelne Betragen der lcztcrn, über ihre anftührcri-
sche Verbindungen unter sich oder mit Französischen
Ucbcrläufern und Deserteurs beifügen, iz) Es ist je-
dem öffentlichen Beamten des Reiches auSdrüklich auf-
getragen, dass jeder, was von ihm abhängt, mit der
anhaltendsten Thatigkcit zur strengen und buchstäblichen
Ausführung des gegenwärtigen Dekrets, wie auch aller
derjenigen, die dadurch keine Abänderung leiden, das Sei-
nige beitragen soll.
Minister De Lessart, der einstweilen, seit Montmos
rin's Abdankung, das Fach der auswämgen Angele-
genheiten besorgte, hat nun eben diß Fach als Minister
für immer erhalten. Nun ist aber die Stelle eines Mi-
nisters der innern Angelegenheiten dadurch erlediget.