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Marsilius Gottfried v. Ingelheim, Dechant u. das Domcapitel zu Mainz verleihen nach Ablauf des
12jährig. Judenschutzes zu Bingen dem Isaac Nathans Sohn den Schutz auf Lebenszeit unter
angegebenen Bedingungen. — Weidenbach, Beg. Bing. 71. Nr. 749. Extr. (Or. i. D.J
Schultheiss, Bürgermeister u. Rath der Stadt Bingen verkaufen an Dechant u. Kapitel des Dom-
stiftes zu Mainz die in Bingen gelegene freie Behausung, zum neuen Bau genannt, mit allen
Rechten, wie ihre Vorfahren solche von den Herrn v. Stockheim käuflich erworben haben, um
5000 Batzen. — Ebend. 71. Nr. 751. Extr. (Or. i. D.J
Die Kapuziner zu Bingen werden zur Verwaltung der Pfarrei Welgesheim berufen.— Hieroth.,
Prov. Rhen. 431.
Schultheiss, Bürgermeister u. Rath der Stadt Bingen bekennen von Dechant u. Kapitel am Dome
zu Mainz 3000 fl. zur Abtragung jener 5000 Rhsthlr., welche sie im schwedischen Kriege bei
Abr. Krage in Kölln unter Verpfändung der Stadt aufgenommen, leihweise empfangen zu haben
u. stellen als Unterpfand die städt. Renten u. Gefälle. — Spolienklage d. St. Bingen. 40.
Johann Philipp v. Wonsheim, Amtmann zu Bingen, vergleicht sich mit der Stadt Bingen, wegen
der seit 1689 restirenden jährl. 247 fl. Besoldung, welche die Stadt wegen des französischen
Kriegswesens zu zahlen bis jetzt ausser Stand war, dahin, dass sie sein bei dem Hospital zu
Bingen entlehntes Kapital übernimmt. — Spolienklage. 39.
Der Rath der Stadt Bingen bittet das Domcapitel, 1} weil die Stadt gänzlich abgebrannt u. durch
die franz. Erpressungen ganz erschöpft sei, auf gewisse Jahre Freiheit von Kontributionen zu
gewähren, damit die Bürgerschaft ihre Plätze wieder bebauen könne; 2} der italien. Gesellschaft,
welche durch ihr Kompagniegeschäft gegen 15 wohlhabende Bürger gänzlich ruinirt, während
des Krieges aber die Stadt verlassen hätten, fernere Aufnahme zu versagen; 3J Rath zu ertheilen,
ob man nicht den Marktbrief, eine der wenigen aus dem Brande geretteten Urkunden, vom
Kaiser erneuern lassen solle, weil es zu befürchten stände, dass Gaulsheim einen Wochenmarkt
u. eine Ueberfahrt nach Geisenheim einführen wolle, obgleich doch eine Fähre nur in Bingen,
Weinheim u. Walluf u. ein Wochenmarkt auf 2 Stunden Wegs nicht bestehen dürfe. — Spo-
lienklage. 42.
Das Domcapitel zu Mainz genehmigt unter gewissem Vorbehalte obige Bitten.— Spolienklage. 43.
Mathias Stork episcopus Coronensis u. Weihbischof v. Mainz weiht die nach dem Brande wieder
aufgebaute Kapuzinerkirche zu Bingen des h. Laurentius ein. — Hieroth. Prov. Rhen. 463.
Der Rath der Stadt Bingen verkauft an einen Bürger aus Cobleriz 200 Eichstämme für 2000Rhtlr.,
um die von den Franzosen gesprengte Nahebrücke wieder herzustellen. — Spolienklage. 126.
K. Leopold bestätigt der Stadt Bingen ihren Wochenmarkt. G. Wien. — Ibid. 47. (Or. i. BingenJ.
Secul. XVIII.
Das Domcapitel zu Mainz gibt der Stadt Bingen ein neues Erbschaftsgesetz. — Annal. Bing. 235.
Reg. Bing. 72 u. 73. Nr. 765.
Kaiserlicher Spruch, durch welchen das Dorf Jugenheim Nassau-Ottweiler ab und Nassau-Idstein
zugesprochen wird. — Köllner, Gesch. d. Herrsch. Kirchheim-Boland. S. 275. Extr.
Tauschvertrag zwischen dem Hause Nassau-Weilburg u. der Kurpfalz, nach welchem Ersteres an
Letztere die ihm zustehende Hälfte der sechs Rheindörfer, nämlich Horchheim, Weinsheim,
Wiess-Oppenheim, Roxheim, Bobenheim u. Mörsch, sowie seine Ansprüche auf die Hälfte
der Dörfer Leiselheim, Hochheim u. Püffichkeim abtrat, welche Orte die Kurpfalz so-
fort ihrerseits wieder, zusammt der Hälfte von Dirmstein u. Lamersheim, welche Kurpfalz vom
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Marsilius Gottfried v. Ingelheim, Dechant u. das Domcapitel zu Mainz verleihen nach Ablauf des
12jährig. Judenschutzes zu Bingen dem Isaac Nathans Sohn den Schutz auf Lebenszeit unter
angegebenen Bedingungen. — Weidenbach, Beg. Bing. 71. Nr. 749. Extr. (Or. i. D.J
Schultheiss, Bürgermeister u. Rath der Stadt Bingen verkaufen an Dechant u. Kapitel des Dom-
stiftes zu Mainz die in Bingen gelegene freie Behausung, zum neuen Bau genannt, mit allen
Rechten, wie ihre Vorfahren solche von den Herrn v. Stockheim käuflich erworben haben, um
5000 Batzen. — Ebend. 71. Nr. 751. Extr. (Or. i. D.J
Die Kapuziner zu Bingen werden zur Verwaltung der Pfarrei Welgesheim berufen.— Hieroth.,
Prov. Rhen. 431.
Schultheiss, Bürgermeister u. Rath der Stadt Bingen bekennen von Dechant u. Kapitel am Dome
zu Mainz 3000 fl. zur Abtragung jener 5000 Rhsthlr., welche sie im schwedischen Kriege bei
Abr. Krage in Kölln unter Verpfändung der Stadt aufgenommen, leihweise empfangen zu haben
u. stellen als Unterpfand die städt. Renten u. Gefälle. — Spolienklage d. St. Bingen. 40.
Johann Philipp v. Wonsheim, Amtmann zu Bingen, vergleicht sich mit der Stadt Bingen, wegen
der seit 1689 restirenden jährl. 247 fl. Besoldung, welche die Stadt wegen des französischen
Kriegswesens zu zahlen bis jetzt ausser Stand war, dahin, dass sie sein bei dem Hospital zu
Bingen entlehntes Kapital übernimmt. — Spolienklage. 39.
Der Rath der Stadt Bingen bittet das Domcapitel, 1} weil die Stadt gänzlich abgebrannt u. durch
die franz. Erpressungen ganz erschöpft sei, auf gewisse Jahre Freiheit von Kontributionen zu
gewähren, damit die Bürgerschaft ihre Plätze wieder bebauen könne; 2} der italien. Gesellschaft,
welche durch ihr Kompagniegeschäft gegen 15 wohlhabende Bürger gänzlich ruinirt, während
des Krieges aber die Stadt verlassen hätten, fernere Aufnahme zu versagen; 3J Rath zu ertheilen,
ob man nicht den Marktbrief, eine der wenigen aus dem Brande geretteten Urkunden, vom
Kaiser erneuern lassen solle, weil es zu befürchten stände, dass Gaulsheim einen Wochenmarkt
u. eine Ueberfahrt nach Geisenheim einführen wolle, obgleich doch eine Fähre nur in Bingen,
Weinheim u. Walluf u. ein Wochenmarkt auf 2 Stunden Wegs nicht bestehen dürfe. — Spo-
lienklage. 42.
Das Domcapitel zu Mainz genehmigt unter gewissem Vorbehalte obige Bitten.— Spolienklage. 43.
Mathias Stork episcopus Coronensis u. Weihbischof v. Mainz weiht die nach dem Brande wieder
aufgebaute Kapuzinerkirche zu Bingen des h. Laurentius ein. — Hieroth. Prov. Rhen. 463.
Der Rath der Stadt Bingen verkauft an einen Bürger aus Cobleriz 200 Eichstämme für 2000Rhtlr.,
um die von den Franzosen gesprengte Nahebrücke wieder herzustellen. — Spolienklage. 126.
K. Leopold bestätigt der Stadt Bingen ihren Wochenmarkt. G. Wien. — Ibid. 47. (Or. i. BingenJ.
Secul. XVIII.
Das Domcapitel zu Mainz gibt der Stadt Bingen ein neues Erbschaftsgesetz. — Annal. Bing. 235.
Reg. Bing. 72 u. 73. Nr. 765.
Kaiserlicher Spruch, durch welchen das Dorf Jugenheim Nassau-Ottweiler ab und Nassau-Idstein
zugesprochen wird. — Köllner, Gesch. d. Herrsch. Kirchheim-Boland. S. 275. Extr.
Tauschvertrag zwischen dem Hause Nassau-Weilburg u. der Kurpfalz, nach welchem Ersteres an
Letztere die ihm zustehende Hälfte der sechs Rheindörfer, nämlich Horchheim, Weinsheim,
Wiess-Oppenheim, Roxheim, Bobenheim u. Mörsch, sowie seine Ansprüche auf die Hälfte
der Dörfer Leiselheim, Hochheim u. Püffichkeim abtrat, welche Orte die Kurpfalz so-
fort ihrerseits wieder, zusammt der Hälfte von Dirmstein u. Lamersheim, welche Kurpfalz vom