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Hirsch, Theodor [Hrsg.]; Töppen, Max [Hrsg.]; Strehlke, Ernst Gottfried Wilhelm [Hrsg.]
Scriptores rerum Prussicarum: die Geschichtsquellen der preussischen Vorzeit bis zum Untergange der Ordensherrschaft (1. Band) — Leipzig: Verlag von S. Hirzel, 1861

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https://doi.org/10.11588/diglit.54721#0833
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FUNDATIO MONASTERII POLPLINENS1S.

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tritt und zur Anerkennung der ihm zustehenden Zehenten alljährlich zu Martini
3 Mk. Thorener Münze an ihn zahlt. In Betreff Pogutkens behaupte das Kloster
zehentenfrei zu sein : der Bischof bestätigt ihm diese Freiheit. An demselben Orte
und zu derselben Zeit ertheilt der Bischof (Kb. LIX. 19) an Oliva und PÖlplin die
Versicherung, dass, wenn er oder seine Nachfolger wegen der Zehenten mit
einem weltlichen Herrn eine Einigung träfen, die Klöster nicht gezwungen wären,
sich derselben zu unterwerfen; auch solle nie durch einen Vertrag einer welt-
lichen Macht das Recht verliehen werden, einen Zehenten zu fordern.
1 302 s. d. (Alte Matrikel und die Annalen von Pölplin). Abt Heinrich verleiht an An-
siedler (Coloni) das Dorf Neukirch (mitten im Bezirk von Pölplin) mit 5 6 Hu-
fen, von denen die Kirche 4, der Schultze 5% Freihufen nebst einem Drittel der
Gerichtsgebühren erhält, die Ansiedler zinsen für jede 8 Scot und eine Maldrata
oder I 2 Maass von 4 Arten Korn (Waizen, Roggen, Gerste und Hafer) zu gleichen
Theilen; die Verpachtung des Kruges behält sich das Kloster vor, Brod- und
Bierverkauf gestattet es gleich den Herren der benachbarten Ortschaften , und
jedesmal auf besondere Erlaubniss die Holznutzung in seinen Wäldern u. s. w.
1 303. 1 9. Jan. (d. Grecz. Kb. LIX. 21). König Wenzel n. bestätigt die Stiftung H.
Mistwin’s von 1 27 4 und die Schenkung des Waldes Beskiles, dessen Seen (Ziten-,
Lango- und Dubelnosee) er namhaft macht.
1 303. 20. März (d. Gedani. Annah Polpl.). Gotschalk v. Jana entsagt vor dem Haupt-
mann von Pommern Iwan (?) und dem Landrichter Bogussa zu Gunsten des Klo-
sters allen Ansprüchen auf Garz und Sarew [bei Schlanzj.
1 305. 25. April (Kb. LIX. 23). Derselbe einigt sich über den Beliskewald mit dem
Kloster dahin, dass von einem bestimmten Punkte aus ihm die rechte, und dem
Kloster die linke Seite zufällt, und ihm überdies die Jahna vom Einflüsse der
Milceka ab mit beiden Ufern abgetreten wird.
1 305. 1 1. Juni (Dirschau. Kb. LIX. 24). Vor dem Kastellan Hartwig und den Rath-
mannen von Dirschau überlässt das Kloster den Ansiedlern von Stenzlau die Güter
Dobkau zum Anbau gegen einen jährlichen Zins von einem Virdung und einer
Maldrata von 4 Arten Korn für jede Hufe. Das Kloster behält die Mühle Spangau
und das Recht der Holz- , Gras- und Heunutzung aus Dobkau für die Bewirth-
schaftung seiner Mühle. Auch setzt es in Dobkau einen Richter ein. Der Herr
von Stenzlau erhält durch diesen Vertrag keinerlei Anrecht auf das seinen An-
siedlern verliehene Gebiet.
1 306. 22. Juli (d. Marienburg. Kb. LIX. 25). Bischof Christian von Pomesanien und der
Komthur [von Mewe] Heinrich von Ysenberg vergleichen einen Streit des Klosters
mit dem Preussen Zeadel und dessen Verwandten, der nach den Annalen dadurch
veranlasst ward, dass einem Mönche Johann die Hand abgehauen, dagegen ein
Sohn Zeadels getodtet worden war. Das Kloster zahlt an die Verwandten des
Getödteten 6 Mk. und verschafft ihnen die Brüderschaft in 5 Klöstern. — Die erste
Pölplin betreffende Urkunde der Ordensherrschaft datirt vom 11. Juli 1312.
 
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