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«L—^09
M kleinern ^Flüssen die Besitzer der neben demselben
liegenden Güter einiges Recht haben. Die Landes-
herren müssen Kanäle/ Brücken/ Schleusten um und
in den Gewässern im gehörigen Stand erhalten; es
ist daher billig/ daß sie auch Brücken> Fuhr-Müh-
lengeld und andere "Abgaben dafür erheben.
Zuweilen kommen auch Zeiten der Noch / wenn
ein Krieg dem Vaterland droht, oder Theurung ent-
steht ; gute Unterchanen sehen dann schon für sich ein,
daß es ihre Pflicht scy / zur Beschützung der Grenzen/
jur Besiegung der Feinde, zur Minderung des allge-
meinen Elendes das Ihre beyzutragen. Es sind da-
her diejenigen keine guten getreuen Unterchanen /
welche in ihren Abgaben bekriegen/ Zölle überfahren
oder sonst durch List und Lügen sich durchzuhelfen suchen,
wenn sie die g.rechten Forderungen der Obrigkeit
erfüllen sollen. Der wahre Christ denket daran / was
Gott durch Iefum und seine Apostel uns gelehrek hat:
gebet dem Kaiser/ was des Kaisers ist/ und Gott/
was Gottes ist Mattb. 22. Gebet jedermann, was
ihr schuldig feyd; Steuer, dem die Steuer gebühret:
Zoll, dem der Zoll gebühret/ Ehre/ dem die Ehre
gebühret Nöm. 13.

Rap. X.
 
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