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Sendschreiben Karls des Fünften, Herzogen von Lothringen, aus dem Reiche der Todten an Se. Durchlaucht den jezt regierenden Herrn Landgrafen von Hessenkassel über die Neufränkische Republik in Mainz — [S.l.], 1793 [VD18 10192646]

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https://doi.org/10.11588/diglit.31509#0015
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und — daß -ch es ja nicht vergesse — diefts
groftn Nepublstaners die ächte, zweckmäßige
und allen Menschen heilsame »nd ersprießliche
Freyhett in einer vernünftigen Unterwerfung un»
ter weift und gute Gesetze bestehet; und der heft
ligc Paulus sagt: der Gerechte bedarf rkeines
Gesetzes, oder vieimehr es drücket ihn nicht,
denn er thut es gerne, und hak nichts von ihm
zu fluchten; für die Ungerechten und Ruchlosen
aber nothwendig Gesetze in jedem Staate vor.
Händen ftyn müssen, Hei! die Kreyheit nicht darum
bestehet, daß man — wie der groft Montesquieu
sagt, thttc was man wolle; so dörftn wir uns
wohl erlauben, hier eine kleine Untersuchung
über die Gesetze der alten und » <li> mxüjener
der wirklich in Geburts- Wehen liegenden neuen
Konstitution in Mainz anzustellen, und zugleich
die etwa mögliche Ausführbarkeit der neue« Kon-
stjtutwnsvcrordnungcnin einen näheren Gesichts-
punkt ju fassen.
 
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