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Seyler, Gustav A. [Oth.]; Siebmacher, Johann [Bibliogr. antecedent]
J. Siebmacher's großes und allgemeines Wappenbuch: in einer neuen, vollständig geordneten u. reich verm. Aufl. mit heraldischen und historisch-genealogischen Erläuterungen (Band 1,5,1,1): Bisthümer — Nürnberg, 1881

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https://doi.org/10.11588/diglit.25072#0079
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BISTHÜMER UND KLÖSTER, x. reihe: bisthümer.

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landeshauptmannschaft in Schlesien verwaltete, ein Amt,
vermöge dessen er und die nachfolgenden Bischöfe zu-
gleich königlicher Statthalter Vorsteher der Landstände
waren und ein besonderes Einkommen von 12,000 Gulden
bezogen.

Unter der Regierung des Königs Friedrichs des
Grossen kam das Bisthum Breslau zur preussischen Mo-
narchie. Das Capitel leistete im November 1741 bei der
Erbhuldigung zu Breslau durch Abgeordnete die Eides-
pflicht. Seit den Friedensschlüssen von Berlin, Dresden
und Hubertusburg (1743, 1745 und 1768) ist die Diöcese
auf preussisches und österreichisches Gebiet vertheilt.
Später war eine Abgrenzung der Diöcesen vielfach Gegen-
stand von Verhandlungen zwischen der preussischen und
österreichischen Regierung. Ich entnehme einem sicht-
lich nach amtlichen Quellen verfassten Artikel der „Köln.
Ztg.“ (Nr. 126 vom 7. Mai 1875) folgende Daten. Im
Jahre 1773 resolvirte die Kaiserin Maria Theresia, dass
„die Dismembration des Bisthums Olmütz in drei Bis-
thümer in den geheimsten Wegen tractiret, deren eines
zu Brünn, das andere zu Troppau errichtet werde“. Dem
letzteren waren die „dermalen unter dem breslauer Kir-
chensprengel stehenden“ Districte zugedacht.

ln Berlin sollten geheime Verhandlungen eingeleitet
werden, — geheim mit Rücksicht auf den Bischof von
Olmütz, nach dessen Ableben diese Umgestaltung ins
Leben treten sollte. Die Zustimmung der päpstlichen
Curie erhielt die Kaiserin unterm 16. Juni 1773. Nach
dem im J. 1776 erfolgten Tod des Bischofs von Olmütz,
Grafen v. Hamilton, erachtete die Kaiserin den Augen-
blick für angemessen, um sich der Zustimmung der königl.
preussischen Regierung zu versichern. In der Antwort,
welche der damalige preussische Minister v. Herzberg auf
die bezügliche Note des österreichischen Gesandten van
Swieten ertheilte, hiess es u.A.: „Se. königliche Majestät
sind nicht abgeneigt, diesem Anträge die Hände zu bie-
ten , wenn nur einiger Massen eine Gleichheit getroffen
werden kann, indem, so viel man bisher weiss , sich eine
grosse Disproportion zum Nachtheile der breslauer Diö-
cese findet, dergestalt, dass selbige an 16,000 Rthlr. Ein-
künfte verlieren könnte.“ (Note vom 4. Januar 1777).

Die Verhandlungen, die hierüber geführt wurden, er-
gaben rücksichtlich des Dotationspunctes Schwierigkeiten.
Wenigstens schreibt Maria Theresia am 9. Juni 1777 dem
Papste Pius VI. über die Errichtung des Bisthums von
Troppau, dass „ipso etiam Borussorum Rege in (Wratis-
lawensis dioecesis) separationem consentiente, difficultates
quaedam non circa rem, sed super conditionibus subortae“
es empfehlenswerth erscheinen lassen, die Ausführung
dieser Massnahmen „aliud in tempus“ zu verschieben.
Pius VI. erklärte sich, dem Wunsche der hohen Frau
gemäss, auch hiermit einverstanden.

Zwei Jahre später scheinen die Verhandlungen wie-
der aufgenommen worden zu sein, wenigstens pflog die
preussische Regierung damals Erhebungen über die Ver-
hältnisse des in Oesterreichisch-Schlesien gelegenen An-
theils der breslauer Diöcese. Dass diese Verhandlungen
zu einem Resultate führten, darauf liesse allenfalls eine
aus dem Jahre 1783 datirende Verordnung des Kaisers
Joseph II. schliessen, die verfügt, dass nach dem Ableben
des s. Z. Bischofs von Breslau (Grafen Schaffgotsch)
der Antheil der breslauer Diöcese in k. k. Schlesien
sammt dem Teschenschen der olmiitzer Erzdiöcese zuge-
theilt werde.

Diese Verordnung wurde jedoch nicht ausgeführt.
Graf Schaffgotsch überlebte nicht nur Joseph II., sondern
auch dessen Nachfolger. Als er im Jahre 1795 starb und
das Capitel vom heil. Johannes den Fürsten von Hohen-
lohe-Waldenburg zu seinem Nachfolger wählte, kam jene
Verordnung nicht mehr zur Sprache. Kaiser Franz stellte
lediglich die Forderung, dass der neue Bischof auch ihm
den Homagialeid leiste und „für den österreichischen
Diöcesan-Antheil einen eigenen erbländischen, mit der

bischöflichen Würde versehenen Generalvicar mit dem er-
forderlichen Consistorialpersonale anstelle. Fürst Hohen-
lohe erklärte sich hiermit einverstanden. — Im Jahre
1810, unter der Amtirung des eben genannten Bischofs,
erliess die preussische Regierung das Säcularisations-Edict
vom 30. October, wodurch die in Preussen gelegenen
Güter des breslauer Bisthums eingezogen und der Bischof
mit einer Dotation von 12,000 Thlr. jährlich abgefunden
wurde. In Oesterreich blieb dieser Vorgang ohne Nach-
ahmung, trotzdem es nicht an Anregungen dazu gefehlt
zu haben scheint.

Wappen.

Das Bisthum Breslau hat eine Wappensage, die ich
nach Ebeling (S. 115) erzähle: „Bischof Walter I. von
Landscron (1148—1176) studirte in seiner Jugend zu
Lyon und führte als Bischof die Lyoner Ceremonien und
Gesänge an Stelle der bisherigen Krakau’schen in Schle-
sien ein, liess auch aus Frankreich Kirchensänger kom-
men. Die Gewandung der Geistlichen ward ebenfalls die
der gallikanischen. Endlich riss er die hölzerne Kirche
nieder und erbaute den Dom nach dem Muster des Lyoner
ganz von Stein. Unsere Alterthumsforscher haben ihm
freilich dies Verdienst, worüber kein urkundlicher Nach-
weis mehr vorhanden, streitig gemacht, indem sie be-
haupteten , dass der Styl ein rein deutscher erst dem
13. Jahrh. angehörig sei. Er brachte aber darüber zwei
und zwanzig Jahre zu, und zum Zeichen für die Nach-
kommen, dass alle diese Veränderungen fran-
zösischen Ursprungs, wurden in das bischöf-
liche Wappen sechs Lilien gesetzt, die darin
verblieben.“

Diese Erzählung würde auf Glauben einigen An-
spruch machen können, wenn Bischof Walter 400 Jahre
später regiert hätte!

Das Schrot’sche Wappenbuch und Virgilius Solis
geben dem Bisthum Presslaw (Vratislavia) übereinstim-
mend ein falsches Wappen, obgleich nicht wohl ange-
nommen werden kann, dass einer dieser alten Wappen-
sammler den andern benutzte. Schrot beschreibt das
Wappen so: „In blawen schildt ein gelbs schiff, das

Creutzlen roth“ (Taf. 110 Nr. 2). Dieses Falsum scheint
mir, ist aus missverständlicher Auffassung eines typischen
polnisch-schlesischen Wappenbildes entstanden. Ich nenne
nur beispielsweise das Wappen der v. Rozycki (Siehe die-
ses Werkes III. Bd. 2. Abth. Preuss. Adel S. 838
Taf. 392), welches in B. einen g. aufwärts gekehrten Halb-
mond, darüber ein s. Tatzenkreuz enthält: — nicht blos
eine grosse Aehnlichkeit der Figuren, sondern auch eine
nahezu vollständige Uebereinstimmung der Tincturen.

Schrot giebt indessen an anderer Stelle das Wappen
des Bisthums richtig, wenn gleich unter der falschen
Ueberschrift „Neiss“ nämlich „im blawen schildt 6 blawe
Gilgen“ (Taf. 110 Nr. 3). Die falsche Bestimmung ist
wohl erklärlich, wenn wir berücksichtigen, dass die Bi-
schöfe von Breslau Fürsten von Neisse waren und in die-
ser Stadt vielfach residirten.

Einen ähnlichen Fehler macht das Constanzer Con-
cilienbuch (Ausgabe von 1536). Dasselbe giebt das auf
Taf. 104 Nr. 2 abgebildete Wappen unter der Ueber-
schrift „der hochwirdig Bischoff Johannes Wardlamensis.“

Das Wappen enthält in 1. und 4. die Lilien, in 2.
und 3. den schlesischen Adler. Der Schild ist mit der
Inful bedeckt, neben welcher rechts der Krummstab steckt.

Diese beiden Wappenbilder bilden später das Wappen
des Fürstbisthums Breslau. Es würde aber wohl irrig
sein, wenn wir uns damit beruhigen würden, zu sagen:
Das Constanzer Concilienbuch giebt die beiden Wappen-
bilder des Bisthums quadrirt. Wir haben hier vielmehr
das Wappen des Bischofs Wenceslaus, Herzogs von Lieg-
nitz, vor uns, welcher 1382 bis 1417 regierte und mög-
 
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