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Siebmacher, Johann [Begr.]; Hildebrandt, Adolf Matthias [Bearb.]
J. Siebmacher's großes und allgemeines Wappenbuch: in einer neuen, vollständig geordneten u. reich verm. Aufl. mit heraldischen und historisch-genealogischen Erläuterungen (Band 2,3): Der Adel des Königreichs Sachsen — Nürnberg, 1857

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https://doi.org/10.11588/diglit.25001#0007
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V o r b e in e r k u n g.

Ich übergebe in Nachfolgendem meinen Lesern die crsle Lieferung der Wappen des blühenden
Adels in den gesammten sächsischen Landen. Um zahlreiche und unnüze Wiederholungen zu vermeiden
war ich genöthigt, den Adel des Königreichs, des Grossherzogthums und der Herzoglhümer Sachsen
in ein Alphabet zu vereinen, habe aber wo möglich die Heimath oder Ansässigkeit der einzelnen
Geschlechter in einem der sechs Lande besonders angemerkt. In Bezug der Auswahl und Zahl der
Geschlechter, sowie deren Rangklassen habe ich mich thatsächlich an diejenige Liste gehalten,
welche mir der königlich sächsische Kämmerer und Legationsrath Herr Victor von Carlowitz -Maxen
zu diesem Behuf« mitgetheilt hat. Derselbe hatte mir ausserdem mit seltener Liberalität seine
reichhaltigen Sammlungen über den sächsischen Adel zur Abschriftnahme und Benüzung für diesen
Zweck geöffnet, so dass ich in den Stand gesezt war, von mehr als neunhundert Wappenbriefen,
Adels- und Standeserhöhungs-Diplomen Einsicht zu nehmen, und dadurch die Genauigkeit meiner
Arbeit um ein Bedeutendes zu vermehren. Leider ist dieser uneigennüzige und zuvorkommende
Edelmann unerwartet durch den Tod uns entrissen worden. Er starb zu Dresden am 1. September
dieses Jahres, nachdem er wenige Wochen zuvor mir noch die baldige Edirung des sächsischen
Adels mit Eifer empfohlen und seine Vorarbeiten für den reussischen und schwarzburgischen Adel
zur Disposition gestellt hatte. Seine Verdienste um die Genealogie und Heraldik des sächsischen
Adels sind in seinem engern Vaterlande schon hinreichend bekannt, und ich erachte cs als eine
angenehme und schuldige Pflicht der Dankbarkeit, die Anerkennung dieser Verdienste auch nach
seinem Tode noch weiterhin verbreiten zu können. Ich widme den Manen des Verstorbenen hiemit
den Dank, den ich dem Lebenden selbst nicht mehr öffentlich darbringen konnte, und spreche in
Wahrheit: Ouidi/uid boni in hoc opere redeat ad dominum. — Eine a-ewrisse Pietät gegen den
Todten war es auch, die mich abhielt, an der von ihm gefertigten Liste des sächsischen Adels
etwas zu ändern, um so mehr als v. i'ariowitz vermöge seiner amtlichen und sozialen Stellung
in Dresden hinlängliche Autorität und vermöge seines ehrenwerthen Charakters und seiner Liebe
zur Sache genug Unparteilichkeit haben musste, eine solche Liste nach bestem Wissen und Ge-
wissen aufzustelien. Sollte dennoch eine oder die andere berechtigte Familie hierin vermisst
werden, so werde ich diesem möglichen Falle auf Verlangen durch Nachtragung im Ergänzungs-
bande gerne Abhülfe leisten.
 
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