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Siebmacher, Johann [Begr.]; Hildebrandt, Adolf Matthias [Bearb.]
J. Siebmacher's großes und allgemeines Wappenbuch: in einer neuen, vollständig geordneten u. reich verm. Aufl. mit heraldischen und historisch-genealogischen Erläuterungen (Band 2,3): Der Adel des Königreichs Sachsen — Nürnberg, 1857

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https://doi.org/10.11588/diglit.25001#0011
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Es Stammen aus: Anhalt 5, Baden 1, Bayern 8, Böhmen 7, Brandenburg 21, Däne-

mark 3, Franken 13, Frankreich 5, Friesland 1, Hessen 15, Holstein 3, Irland 2, Italien 3,
Liefland 1, Lübeck 1, Lüneburg und Braunschweig 12, Mecklenburg 11, Oesterreich 16, Olden-
burg 1, Polen 10, Pommern 6, Preussen 8, Reuss 2, Rheinlanden 5, Schlesien 11, Schottland 1,
Schwaben 11, Schwarzburg 8, Schweden 3, Schweiz 2, JVestphalen 5, darunter 1 vom ehern.
König von Westphalen Geadelter u. s. w.

Es erübrigt mir noch, auch über die Vermögensverhältnisse, resp. die Begüterung des Adels
in Sachsen Einiges beizubringen. Dass hier mit vollkommener Sicherheit nicht vorgeschritten werden
könne, ist leicht erklärlich, denn während man in früheren Zeiten die Listen des begüterten Adels
und seiner Güter mit Sorgfalt zu führen pflegte, hat die Neuzeit in ihren gleichheitsbreilichen An-
sichten und Arbeiten, sich möglichste Mühe gegeben, Alles was den Adel, seine Rechte und seinen
Besiz betrifft, möglichster Vernachlässigung oder Vergessenheit zu unterwerfen. Die Staatshand-
bücher vor dem Jahre 1848 führen noch insgesammt die Reihe der Rittergüter, Patrimonialgerichte,
Lehen etc. und ihrer Besizer auf; jezt ist uns auch dieser offizielle Anhaltspunkt zur Statistik des
Adels benommen. Wenn ich daher auch z. B. anführe, dass in Sachsen - Weimar i. J. 1840 138 adc-
liche Güter und Gerichte, in Sachsen - Altenhurg i. J. 1843 109 stimmberechtigte Rittergüter einge-
tragen waren, so können diese Daten für den jezigen Stand der Begüterung des Adels in diesen
Landen keinen sichern Anhaltspunkt bieten. Ich muss mich daher darauf beschränken, die bereits in
diesem Werk bei den einzelnen Familien angeführten, auf verlässige Privatnachrichten gegründeten
Angaben hier zusammenzustellen.

Diesen gemäss gibt sich das Verhältniss des begüterten Adels zu dem mcAtbegüterten fol-
gender Massen:

Unter den Grafen sind in sächsischen Landen begütert: 23

„ „ Freiherren „ „ „ „ „ 50

„ „ Edellcuten „ „ „ „ ,, 164

zusammen 237 begüterte Adels-
geschlechtcr. Von diesen fallen auf das Königreich Sachsen 16 Grafen, 25 Freiherren und 106 Edel-
leute, zusammen 147 angesessene Geschlechter, so dass auf die übrigen sächsischen Staaten noch
90 begüterte Geschlechter treffen. Die Anzahl der Güter anzugeben, die auf jede Familie repartiren,
ist mir bis jezt nicht möglich, ich kann nur als Resultat dieser Daten summarisch beifügen, dass
die Zahl der angesessenen Geschlechter zu der der m’cÄtangesessenen (nur bediensteten oder ohne
Grundbesiz lebenden) Geschlechter sich wie 237:710 = 1:3,004 verhält, dass also durchschnittlich
auf drei unbegüterte Familien eine begüterte trifft.

Indem ich diese Einleitung schliesse, wünsche ich, dass dieselbe wie das ganze Stamm - und
Wappenbuch des sächsischen Adels mit derjenigen billigen Beurtheilung oder Anerkennung aufgenom«
men werden möchte, deren sich mein Streben würdig zu machen beflissen hat.

München, am St. Andreastag 1857.

von Hefner.
 
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