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Speer, Heino
Herrschaft und Legitimität: zeitgebundene Aspekte in Max Webers Herrschaftssoziologie (Teilw. zugl.: Bielefeld, Univ., Diss.) — Berlin, 1978

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https://doi.org/10.11588/diglit.2606#0149
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148 Kap. IV: Stadtsoziologie
sein Aufsatz ... auch in vielen Einzelheiten überholt, so könnte man
doch rückschauend vermuten, daß, stärker als alle Anmerkungsapparate
es erkennen lassen, dieser große Wurf Webers zum Ausgangspunkt der
modernen Städteforschung geworden ist." Diese unterschiedlichen Wer-
tungen der wissenschaftlichen Brauchbarkeit und Qualifikation von
Webers universalhistorischer Stadtsoziologie forderten im Grunde zu
einem genauen Vergleich mit der heutigen Lage der Stadtgeschichts-
forschung heraus. Ein solcher Vergleich müßte freilich unter der Frage-
stellung dieser Arbeit auf drei verschiedenen Ebenen arbeiten: einmal
müßte der Forschungsstand der Stadtgeschichtsforschung zur Zeit We-
bers durch einen Vergleich mit der gegenwärtigen Forschungslage auf
seine jeweiligen zeitgebundenen Elemente hin untersucht werden und
daraus müßten die verschiedenen zeitgebundenen Einflüsse auf das
Werk Webers wie auch schließlich die Verortung dieser Einssüsse im
Gesamtrahmen seiner Herrschaftssoziologie herausdestilliert werden.
Wer sich auch nur kurz mit der Wissenschaftsgeschichte der Stadtge-
schichtsforschung beschäftigt hat, wird ermessen können, daß ein sol-
ches Unterfangen den Rahmen der hier vorliegenden Arbeit bei weitem
sprengen würde. Daher sollen — insbesondere deshalb, weil es Zusam-
menfassungen der Weberschen Stadtsoziologie und des Weberschen
Stadtbegriffes an leicht greifbaren Stellen gibt6 — hier nur zwei Pro-
bleme herausgegriffen werden: der Stadtbegriff Webers als Rechtsbe-
griff der Stadt und ferner die Stadtgemeinde als Modellfall eines
illegitimen Herrschaftsverbandes.
1. Der Begriff der okzidentalen Stadt
Max Weber sieht sich in seiner Stadtsoziologie der grundlegenden
Schwierigkeit gegenüber, universalhistorisch verwendbare Bestimmun-
gen ihres Begriffes erst aufstellen zu müssen. Die einzige Gemeinsam-
keit aller möglichen Stadtdefinitionen und der von Weber entwickelten
Stadttypen liegt darin, daß die Stadt als „eine (mindestens relativ)
geschlossene Siedlung, eine ,Ortschaft' ..., nicht eine oder mehrere
einzeln liegende Behausungen"7 aufgefaßt werden muß. Alle weiteren

römischen Altertums, in: HZ., Bd. 201 (1965), S. 529 ff., S. 543; Edith Ennen,
Die europäische Stadt des Mittelalters, Göttingen 1972, S. 124 ff.; Gerhard
Dilcher, Rechtshistorische Aspekte des Stadtbegrisfs, in: Vor- und Früh-
formen der europäischen Stadt im Mittelalter, hrsg. von H. Jankuhn, W.
Schlesinger, H. Steuer, Bd. I (= Abhandlungen der Akademie der Wissen-
schasten in Göttingen, Philologisch-historische Klasse, 3. Folge Nr. 83), Göt-
tingen 1973, S. 12-32.
«So z.B. Abramowski, Geschichtsbild, S. 83 -117, und H. Callies, Der
Stadtbegriss bei Max Weber, in: Jankuhn (Hrsg.), Vor- und Frühsormen der
europäischen Stadt, S. 56 - 60.
7 WuG., S. 513.
 
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