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r6 H. Abschn. vom Einkauf in Bezug
§. z6.


Der Einkauf gegen baar Geld wird mit
psr contanti ausgedr.ückt, welches in der italienischen
Sprache soviel als baar Geld (clmuri contanti) heißt,
und einer etymologischen Erklärung, daß das Wort
von contare, zählen, und contanw zählbar- herkom-
me , nicht bedürfen wird.

Unter dem Einkauf per contsnti versteht sich kei-
ne so schnelle baare Bezahlung, wie jene, die man im
gemeinen Leben mit Zug um Zug ausdrückt, oder wo
Waare gegen Gelb in einem und eben demselben Au-
genblick ausgewechselt wird, sondern cs muß wenig-
stens acht Tage lang Zeit gegeben werden.

§. Z 8

Diß ist die kürzeste Frist, die bey dieser Zahlungs-
art gegeben wird man erstreckt sie aber insgemein
auf r. z. auch 4 Wochen, und einige verlangen wohl
eine Frist von r bis ; Monaten, die ihnen auch zu-
weilen bewilliget wird. Es muß auch die Rechnung
oder der Auszug vorher übergeben seyn, ehe man die
Zahlung fordern kann. Unter contnuti wird also
nicht die Geschwindigkeit der Zahlung, sondern nur
der Unterschieb von der Zahlung auf gewisse längere
Zeit oder durch Wechsel verstanden«
Wer bey dem G> ossirer und nicht auf den Manufaktu-
ren selbst eir-lauft , der rhut es meistens in der Absicht,
damit er mehr so geschwind baar G^ld schaffen dürft,
nie auf den Manufackuren seyn muß. Lenen wohl öf-
ters Geld so gar voraus bezahlt wird.


Wann also jemand vor Verfluß der zur contan-
tl-Zahlung gewöhnlichen längsten Frist bezahlt; so
thut
 
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