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J. A. Stargardt <Berlin> [Hrsg.]
Katalog / J. A. Stargardt (Nr. 448): Autographen und einige Erstausgaben: [darunter Beethovens 5. Symphonie] ; Versteigerung 28. November 1940 — Berlin, 1940

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https://doi.org/10.11588/diglit.5823#0004
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AUKTIONSBEDINGUNGEN.

Die Versteigerung erfolgt gegen sofortige Barzahlung in Reichswäh-
rung. In Uross-Berlin wohnhafte Ersteher haben das Kaufgeld am Tage
nach der Versteigerung au mich zu zahlen. Versendung nach ausserhalb
erfolgt nur unter .Nachnahme. Im Falle späterer Zahlung berechne ich
bankmässige Zinsen.

Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Ausruf eines Ge-
botes kein Cbergebot abgegeben wird. Die Erteilung des Zuschlages kann
ich mir als Vertreter des Auftraggebers vorbehalten oder verweigern.

Geben zwei oder mehrere Personen gleichzeitig dasselbe Gebot ab und
bleibt die Aufforderung zur Abgabe eines höheren Gebotes erfolglos, so
entscheidet das Los. Kounen Meinungsverschiedenheiten'über den Zuschlag
nicb: sogleich erledigt werden, so wird die Nummer nochmals versteigert.

Das iliudestangebot beträgt eine Mark. Von hundert Mark an wird um
mindestens fünf Mark, von fünfhundert Mark an um mindestens zehn Mark,
von tausend Mark an um mindestens fünfzig Mark gesteigert.

Auf den Zuschlagpreis ist ein Aufschlag von 1596 zu entrichtet!.

Ich behalte mir das Recht vor, Nummern ausserhalb der Reihenfolge
zu versteigern, zu trennen, zusammenzuziehen oder auszulassen.

Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Das Eigentum geht erst nach
dem vollständigen Eingang des Kaufpreises bei mir, Besitz und Gefahr
jedoch zugleich mit dem Zuschlag auf den Käufer über.

Versteigerte Stücke werden nach der Auktion an die Käufer ausge-
händigt. In Gross-Berlin wohnhafte Käufer haben für die Abholung der
von ihnen ersteigerten Stücke selbst Sorge zu tragen. Eine Haftung für
die Aufbewahrung verkaufter Nummern übernehme ich nicht.

Bei Verweigerung der Abnahme oder Nichteingang von Zahlungen
spätestens 10 Taze nach der Auktion behalte ich mir Annullierung des
Verkaufs ohne Fristsetzung und Geltendmachung vollen Schadenersatzes
wegen Nichterfüllung vor.

Ich verbürge mich für die Echtheit der zur Versteigerung gelangenden
Autographen und für die gewissenhafte Beschreibung der Kunstwerke.
Durch die öffentliche Besichtigung an den Ausstellungstagen ist jedem
Käufer Gelegenheit geboten, sich von dem Zustande der Autographen und
Kunstwerke zu überzeugen. Ebenso wird schriftliche Auskunft darüber vor
der Auktion gern erteilt.

Reklamationen anwesender Käufer können deshalb nach erfolgtem
Zuschlag keine Berücksichtigung mehr finden, obwohl auch bei sorgfäl-
tigster Bearbeitung Irrtümer in den Katalogang.iben nie ganz ausge-
schlossen sind. Reklamationen auswärtiger Käufer müssen spätestens 10
Tage nach Erhalt der Stücke in meinen Händen sein.

Zur Übernahme von Aufträgen für die Auktion bin ich gern bereit.
Doch lehne ich eine Verpflichtung zur Übernahme solcher Aufträge ab.

Aufträge erbitte ich in eingeschriebenem Brief, telegraphische und
telephoni8che Aufträge mit brieflicher Bestätigung. Für die richtige Aus-
führung von Aufträgen, die nicht am Vortage der Auktion in inoiuen Hän-
den sind, übernehme ich keine Garantie.

Sofern ich keine besondere Mitteilung erhalte, nehme ich an, daß
ich die mir erteilten Limite im Interesse des Bietenden gegebenenfalls bis
zu 10% überschreiten darf.

Mir unbekannte Auftraggeber wollen ihrem Schreiben einen auf Berlin
gezogenen Scheck in Höhe der Summe ihrer Limite beifügen.

Anfragen über Auktionsresultate beantworte ich nur meinen Auftrag-
gebern. — Versandspesen gehen zu Lasten des Käufers. — Erfüllungsort:
Berlin: ausschließlicher Gerichtsstand: Amtsgericht Berlin.

J. A. Stargardt, Antiquariat
Inhaber: Günther Mecklenburg,
Kunstversteigerer.
 
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