Einleitung
chen veranschaulichen den Befund und geben lediglich einen ersten Hinweis auf den
möglichen Entstehungsort bzw. eine mögliche zeitliche Einordnung der Handschrift.
Durch die Verwendung unterschiedlicher Methoden bei der Kopie der Wasserzeichen
kann es bei den vorliegenden Bestimmungen zu Abweichungen gegenüber früheren Be-
schreibungen kommen. Da bei den neuzeitlichen Codices - vor allem seit der Mitte des
17. Jahrhunderts - die Wasserzeichen vielfach nicht in Verzeichnissen belegt sind, kann
hierdurch die Materialbasis teilweise erheblich erweitert werden, wenn es darum geht,
durch Bestimmung identischer Marken die Entstehungs- und Überlieferungsumstände
nachzuweisen.
Da es für die Schriften der Neuzeit bislang keine einheitliche und eindeutige Benennung
gibt und da sich die Forschung nach wie vor inmitten einer Terminologiedebatte befindet,
wird ganz allgemein zunächst einmal zwischen einer „humanistisch-lateinischen“ und ei-
ner „neugotisch-deutschen“ Schrift unterschieden. Zur weiteren Differenzierung werden
im Wesentlichen die Begriffe „lateinische Kursive“, „lateinische Minuskel“ bzw. „Majus-
kel“ und „Kapitalis“ für nicht-deutschsprachige Texte bzw. „Fraktur“ (eine Schrift mit
Elementen der Textura und gotischen Kursiven als eine Weiterentwicklung der Bastarda),
„Kanzlei“ (eine kalligraphisch gestaltete Kursivschrift) und „deutsche Kurrent“ (als voll-
kursive eigentliche Textschrift der neugotisch-deutschen Schrift) für deutschsprachige
Texte benutzt41. Eine weitergehende Unterscheidung scheint nicht sinnvoll, denn bereits
seit dem Ende des 14. Jahrhunderts „erscheinen in größerer Zahl individuelle Kursiv-
schriften, die sich vom Leitbild dessen, was als buchschriftliche Norm gelten kann, entfer-
nen und die mit dem Instrumentarium der klassischen Paläographie nur noch bedingt zu
fassen sind“42. Verbunden mit einem Ansteigen der Schriftlichkeit führte diese Indivi-
dualisierung der Schrift allmählich zu einem Verlust des spezifischen Zeugnischarakters,
womit letzten Endes auch ein Mangel an Datier- und Lokalisierbarkeit einherging, so dass
eine chronologisch-lokale Einordnung gerade der neuzeitlichen Handschriften allein auf-
grund paläographischer Betrachtungen kaum mehr möglich ist. Daher werden in fragli-
chen Fällen - wie oben angesprochen - stets auch die Wasserzeichen als Datierungs- und
Lokalisierungshilfen herangezogen.
41 Vgl. dazu zusammenfassend Hans FoERSTER/Thomas Frenz, Abriß der lateinischen Paläographie
(Bibliothek des Buchwesens 15), 3., überarb. u. um ein Zusatzkapitel „Die Schriften der Neuzeit“
erw. Aufl. von Thomas Frenz, Stuttgart 2004, S. 270-289; Ellen Bosnjak, Urkundenpaläographische
Untersuchungen zum Übergang vom Spätmittelalter zur Frühen Neuzeit (15. und 16. Jh.), in: AfD
55, 2009, S. 263-344, bes. 263-285. Zu dieser Problematik jetzt auch die knappe Übersicht von Leo-
pold Auer, Probleme und Aufgaben einer Paläographie der Neuzeit, in: CODE(X). Festgabe zum 65.
Geburtstag von Alois Haidinger (Codices Manuscripti, Supplementum 2), hg. von Martin Haltrich
u. Maria Stieglecker, Purkersdorf 2010, S. 19-23.
42 Gerhardt Powitz, Was vermag Paläographie?, in: Handschriften und frühe Drucke. Ausgewählte
Aufsätze zur mittelalterlichen Buch- und Bibliotheksgeschichte, Frankfurt a. M. 2005, S. 29 (erstmals
erschienen in: Urkundensprache im germanisch-romanischen Grenzgebiet. Beiträge zum Kolloquium
am 5./6. Oktober 1995 in Trier [Trierer Historische Forschungen 35], hg. von Kurt Gärtner u.
Günter Holtus, Mainz 1997).
XLI
chen veranschaulichen den Befund und geben lediglich einen ersten Hinweis auf den
möglichen Entstehungsort bzw. eine mögliche zeitliche Einordnung der Handschrift.
Durch die Verwendung unterschiedlicher Methoden bei der Kopie der Wasserzeichen
kann es bei den vorliegenden Bestimmungen zu Abweichungen gegenüber früheren Be-
schreibungen kommen. Da bei den neuzeitlichen Codices - vor allem seit der Mitte des
17. Jahrhunderts - die Wasserzeichen vielfach nicht in Verzeichnissen belegt sind, kann
hierdurch die Materialbasis teilweise erheblich erweitert werden, wenn es darum geht,
durch Bestimmung identischer Marken die Entstehungs- und Überlieferungsumstände
nachzuweisen.
Da es für die Schriften der Neuzeit bislang keine einheitliche und eindeutige Benennung
gibt und da sich die Forschung nach wie vor inmitten einer Terminologiedebatte befindet,
wird ganz allgemein zunächst einmal zwischen einer „humanistisch-lateinischen“ und ei-
ner „neugotisch-deutschen“ Schrift unterschieden. Zur weiteren Differenzierung werden
im Wesentlichen die Begriffe „lateinische Kursive“, „lateinische Minuskel“ bzw. „Majus-
kel“ und „Kapitalis“ für nicht-deutschsprachige Texte bzw. „Fraktur“ (eine Schrift mit
Elementen der Textura und gotischen Kursiven als eine Weiterentwicklung der Bastarda),
„Kanzlei“ (eine kalligraphisch gestaltete Kursivschrift) und „deutsche Kurrent“ (als voll-
kursive eigentliche Textschrift der neugotisch-deutschen Schrift) für deutschsprachige
Texte benutzt41. Eine weitergehende Unterscheidung scheint nicht sinnvoll, denn bereits
seit dem Ende des 14. Jahrhunderts „erscheinen in größerer Zahl individuelle Kursiv-
schriften, die sich vom Leitbild dessen, was als buchschriftliche Norm gelten kann, entfer-
nen und die mit dem Instrumentarium der klassischen Paläographie nur noch bedingt zu
fassen sind“42. Verbunden mit einem Ansteigen der Schriftlichkeit führte diese Indivi-
dualisierung der Schrift allmählich zu einem Verlust des spezifischen Zeugnischarakters,
womit letzten Endes auch ein Mangel an Datier- und Lokalisierbarkeit einherging, so dass
eine chronologisch-lokale Einordnung gerade der neuzeitlichen Handschriften allein auf-
grund paläographischer Betrachtungen kaum mehr möglich ist. Daher werden in fragli-
chen Fällen - wie oben angesprochen - stets auch die Wasserzeichen als Datierungs- und
Lokalisierungshilfen herangezogen.
41 Vgl. dazu zusammenfassend Hans FoERSTER/Thomas Frenz, Abriß der lateinischen Paläographie
(Bibliothek des Buchwesens 15), 3., überarb. u. um ein Zusatzkapitel „Die Schriften der Neuzeit“
erw. Aufl. von Thomas Frenz, Stuttgart 2004, S. 270-289; Ellen Bosnjak, Urkundenpaläographische
Untersuchungen zum Übergang vom Spätmittelalter zur Frühen Neuzeit (15. und 16. Jh.), in: AfD
55, 2009, S. 263-344, bes. 263-285. Zu dieser Problematik jetzt auch die knappe Übersicht von Leo-
pold Auer, Probleme und Aufgaben einer Paläographie der Neuzeit, in: CODE(X). Festgabe zum 65.
Geburtstag von Alois Haidinger (Codices Manuscripti, Supplementum 2), hg. von Martin Haltrich
u. Maria Stieglecker, Purkersdorf 2010, S. 19-23.
42 Gerhardt Powitz, Was vermag Paläographie?, in: Handschriften und frühe Drucke. Ausgewählte
Aufsätze zur mittelalterlichen Buch- und Bibliotheksgeschichte, Frankfurt a. M. 2005, S. 29 (erstmals
erschienen in: Urkundensprache im germanisch-romanischen Grenzgebiet. Beiträge zum Kolloquium
am 5./6. Oktober 1995 in Trier [Trierer Historische Forschungen 35], hg. von Kurt Gärtner u.
Günter Holtus, Mainz 1997).
XLI