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straßen die Anwendung des Umlegungsverfahrens nötig. Eine entsprechende
Verordnung vom 19. Januar 1915 sieht gleichzeitig die Regelung folgender
Punkte durch die Bauordnung vor:
1. die Abstufung der baulichen Ausnutzbarkeit der Grundstücke,
2. die Entscheidung, für welche Ortsteile, Straßen und Plätze indu-
strielle Anlagen nicht zugelassen werden,
3. das Aussehen der Gebäudeflächen und einheitliche Gestaltung des
Straßenbildes.
Ferner soll eine staffelweise Abstufung der baupolizeilichen Anord-
nungen für größere und kleinere Gemeinden getroffen werden.
Die Bauordnungen sind dann neu durchgearbeitet worden. Wirt-
schaftlichkeit (Vermeidung unnützer, kostspieliger Anforderungen) und
Sorge für das Stadtbild (Beschränkung der Häuser auf zwei Stockwerke,
richtiger Anschluß an die Nebenhäuser, Bedachungsart) sind besonders
hervorgehoben. Die Bauordnung für das platte Land ist in wichtigen Teilen
auf die kleinen Landstädte bezogen worden, die am meisten heimgesucht
worden sind. Demnach ist für diese die einstöckige Bauweise der Ausgangs-
punkt zum Wiederaufbau; eine mehr als zweistöckige Bebauung gilt als
Ausnahme. Die Häuser mit dem Giebel zur Straße erfahren durch Zu-
lassung des Dachausbauens mit Wohnräumen eine gewisse Bevorzugung.
Mit dem Kampf gegen häßliche Brandmauern geht Hand in Hand der gegen
die häßlichen Baulücken, die sogenannten Bauwiche, mit weniger als
5 Meter Gebäudeentfernung gegen den Nachbar.
Schließlich sollen in stark zerstörten Ortschaften Ortsstatute gegen
Verunstaltung erlassen werden. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen
waren nachhaltigere Vorbedingungen, etwa eine noch stärkere Beeinflussung
der privaten Bauherren, nicht möglich. Von der tatkräftigen und großzügigen
Ausnutzung der geschaffenen Grundlagen und von der richtigen Auswahl
der Persönlichkeiten wird der Erfolg abhängen. Der Heimatschutz darf
sich als besonderes Glück das Verständnis für seine Wünsche seitens des
Oberpräsidenten anrechnen. Diese Wünsche können sich getrost unter die
großen wirtschaftlichen Gesichtspunkte stellen; sind doch unsere Bestre-
bungen nicht, wie rmsere Gegner behaupten, auf falsche Verteuerung der
Anlagen, sondern vielmehr auf eine Vertiefung der Begriffe vom guten
Bauen gerichtet.
Hinsichtlich des Bau-,,Stils“ — das ist in Ostpreußen für uns mit die
wichtigste Frage — gehen die Erörterungen besonders lebhaft hin und her.
Die baulichen Zeugen zweier Zeitspannen bestimmen das Wesen der Ort-
schaften in Ostpreußen, die mittelalterliche Backsteinkunst des Ordens,
uns in Burgen und Kirchen überkommen, und die kleinbürgerlichen Putz-
bauten aus der Zeit etwa von 1720 bis 1830 ; man kann sagen, in der Haupt-
sache ganz nahe um 1800. Ich führe hier ein Urteil des Ihnen allen aus der
Schrift „Heimische Dachformen“, welche als deutsch die weiteste Verbrei-
tung des flachen Daches anempfahl, genugsam bekannten Regierungs- und
Baurats a. D. Hasak, Berlin, an.
,,.Gerade die reizenden Staffelgiebel aus Backstein, die
zierlichen Erker, die kecken Umrisse aller Dächer und Schornsteine
sämtlicher Bürgerhäuser bilden den hohen Reiz der belgischen Städte,
Straße auf, Straße ab. Sie schmückten früher auch alle Städte des
straßen die Anwendung des Umlegungsverfahrens nötig. Eine entsprechende
Verordnung vom 19. Januar 1915 sieht gleichzeitig die Regelung folgender
Punkte durch die Bauordnung vor:
1. die Abstufung der baulichen Ausnutzbarkeit der Grundstücke,
2. die Entscheidung, für welche Ortsteile, Straßen und Plätze indu-
strielle Anlagen nicht zugelassen werden,
3. das Aussehen der Gebäudeflächen und einheitliche Gestaltung des
Straßenbildes.
Ferner soll eine staffelweise Abstufung der baupolizeilichen Anord-
nungen für größere und kleinere Gemeinden getroffen werden.
Die Bauordnungen sind dann neu durchgearbeitet worden. Wirt-
schaftlichkeit (Vermeidung unnützer, kostspieliger Anforderungen) und
Sorge für das Stadtbild (Beschränkung der Häuser auf zwei Stockwerke,
richtiger Anschluß an die Nebenhäuser, Bedachungsart) sind besonders
hervorgehoben. Die Bauordnung für das platte Land ist in wichtigen Teilen
auf die kleinen Landstädte bezogen worden, die am meisten heimgesucht
worden sind. Demnach ist für diese die einstöckige Bauweise der Ausgangs-
punkt zum Wiederaufbau; eine mehr als zweistöckige Bebauung gilt als
Ausnahme. Die Häuser mit dem Giebel zur Straße erfahren durch Zu-
lassung des Dachausbauens mit Wohnräumen eine gewisse Bevorzugung.
Mit dem Kampf gegen häßliche Brandmauern geht Hand in Hand der gegen
die häßlichen Baulücken, die sogenannten Bauwiche, mit weniger als
5 Meter Gebäudeentfernung gegen den Nachbar.
Schließlich sollen in stark zerstörten Ortschaften Ortsstatute gegen
Verunstaltung erlassen werden. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen
waren nachhaltigere Vorbedingungen, etwa eine noch stärkere Beeinflussung
der privaten Bauherren, nicht möglich. Von der tatkräftigen und großzügigen
Ausnutzung der geschaffenen Grundlagen und von der richtigen Auswahl
der Persönlichkeiten wird der Erfolg abhängen. Der Heimatschutz darf
sich als besonderes Glück das Verständnis für seine Wünsche seitens des
Oberpräsidenten anrechnen. Diese Wünsche können sich getrost unter die
großen wirtschaftlichen Gesichtspunkte stellen; sind doch unsere Bestre-
bungen nicht, wie rmsere Gegner behaupten, auf falsche Verteuerung der
Anlagen, sondern vielmehr auf eine Vertiefung der Begriffe vom guten
Bauen gerichtet.
Hinsichtlich des Bau-,,Stils“ — das ist in Ostpreußen für uns mit die
wichtigste Frage — gehen die Erörterungen besonders lebhaft hin und her.
Die baulichen Zeugen zweier Zeitspannen bestimmen das Wesen der Ort-
schaften in Ostpreußen, die mittelalterliche Backsteinkunst des Ordens,
uns in Burgen und Kirchen überkommen, und die kleinbürgerlichen Putz-
bauten aus der Zeit etwa von 1720 bis 1830 ; man kann sagen, in der Haupt-
sache ganz nahe um 1800. Ich führe hier ein Urteil des Ihnen allen aus der
Schrift „Heimische Dachformen“, welche als deutsch die weiteste Verbrei-
tung des flachen Daches anempfahl, genugsam bekannten Regierungs- und
Baurats a. D. Hasak, Berlin, an.
,,.Gerade die reizenden Staffelgiebel aus Backstein, die
zierlichen Erker, die kecken Umrisse aller Dächer und Schornsteine
sämtlicher Bürgerhäuser bilden den hohen Reiz der belgischen Städte,
Straße auf, Straße ab. Sie schmückten früher auch alle Städte des