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Stieglitz, Christian Ludwig
Archaeologie der Baukunst der Griechen und Römer (Band 2,2) — Weimar, 1801

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https://doi.org/10.11588/diglit.4783#0239
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XIV. Abschnitt. Villen. 229

den wir bey den ökonomischen Schriftstellern der
Römer. Varro und Palladius gehen sie nur
kurz an ii), und verlangen, dafs die Villa auf ei-
nen erhobenen Ort gebaut werde und Waldung,
Viehtriften und frisches Wasser in der Nähe habe.
Columella setzt diese Vorschriften sorgfältiger
auseinander o). So wie für das ganze Landgut
eine gesunde Gegend erwählt werden soll, so mufs
auch für die.Villa der gesundeste Ort dieser' Ge-
gend ausgesucht werden, der von reiner, unverdor-
bener Luft umgeben wird. Einige Orte werden
zwar von der Hitze des Sommers wenig getroffen,
Sic leiden aber von der Strenge des Winters desto
mehr; andere Orte sind zwar im Winter warm,
dafür aber im Sommer aufserordentlich heifs. Sol-
che Orte würden zu einer Wohnung auf keine
Weise zu empfehlen seyn, vielmehr mufs man
diejenigen aufsuchen, die bey der Wärme und.
Kälte eine gemäfsigte Luft haben. Diese findet
man auf Hügeln und auf Bergen von einer mitt-
lem Höhe; doch mufs hier das Gebäude nicht
auf einem zu sehr abhängigen, sondern sieh sanft
herabziehenden Boden angelegt 'Werden, damit,
wenn von dem Gipfel des Beiges das Regenwasser
herabstürzt, der Grundbau nicht unterwaschen
werde. Nahe bey dem Landhause, oder in den

n) Varro, R. R. Lib. I. cap. 12. §. I. Palladius,
R. R. Lib. I. Tit. ß. §. jß.

o) Columella, R. R. Lib. I, cap. 4, §. 9.10. cap.5-
 
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