IXII
Iabrbundcrts dao Perlanqcn nach scincr Anwendung der Bcrbrcitung dcr
gclehrtcn Kcnntniß vorausciltc; daß sich im biirgerlichen Rechtslebeii selber
und in dcn unteren Schichten der Rechtspslcgc eine Entwickelung vollzog,
welche jenem von oben her geübtcn Einflusse entgcgcnkam: und diese Ent-
wickelung, die trinbürgerung dcs römischen Rechts auf diesem breitcn Boden,
ist ohne Zweifel das wichtigstc Mvment in der Gcscbichte sejner Rezeption,
weil crst durch sie die von den Gelehrten vcrkündete und in tliem aner-
kannte Güitigkeit dessclben zu ciner realen Thatsache wurde, wclche trotz
aller Gegenwirkungcn nicht mchr rückgängig zu machen war.
Und gerade diesem Gebietc, dem kleincn bürgcrlichen Rechtsleben, der
Pslege des Rechts in den Untergcrichtcn, blieben die Doctorcn fern. Denn
nicht nur, daß ihreZahl viel zu gering, ihre Ansprüchc dagegen viel zu groß
waren, als daß man daran hätte dcnken können, mit ihnen die Bänke der
Stabt- und Landgerichte zn füllen, oder sie untcr den Notarcn und Für-
sprechern zu suchcn: es trifft sie auch der Borwurf, daß ste sich, durch dic
Borzüge ihrer Stellung vcrwöhnt, zu vorncbm hicltcn, um sich der Bedürs-
niffe der untcrcn Bolksschichten anzunehmen. Sclbst einZasius, in wclchem
doch noch eine volksthümlichc Äder schlug, mcint, daß es sich für einen
cchten Doctor nicht zicme „sorckilnw kororuni 6su eonsistorioruin volu-
tnri Z." Wäre in ihncn dcr Gcist eines Luthcr und Melanchthon gcwesen,
so hättcn sie einen Theil ihrer Krast unmittclbar auf dic Hebung dcr unieren
Rechkspslcge gcwendet, und an die Umgestaltung die kräftige Hand gelegt,
anstatt sich von den Schäden, welche Unverstand und Rabulisterei hier
stifteten, mit vornehmem Widerwillen abzuwcnden.
Die Wirksamkeit in die Tiefe und Breite, welche bci der humanistischen
Bildung unter dcm leitenden Einfluffe hervorragender Männer stattfand,
ist hier einer mindcr bcgabten Klassc zugefallcn. Es ist die wenig be-
achtete und doch so großc und einflußreiche Klasse von Männcrn, welche dic
' Bcrmittelung bilden zwischen den gelehrten Doctoren und den volksthüm-
licken Schöffen, zwischen dcr gelehrten Iurisprudcnz und dem Wiffen des
Rechts aus eigencr Erfahrung. Es ist die Klaffe dcr Hal bgelehrten
und Halbwissenden, deren sich zu allen Zeiten die Geschichtc zu be-
dienen pflegt, als dcs unentbehrlichen-Kanals, durch welchcn dic Schätze
höherer Geistesbildung in die unteren Schichtcn des Bolks strömen, um
') 2iisH Istiist. L<i. ItioA^er p. 62. Er denkt wohl nicht blox an die wirkliebeii
„sorcles".
Iabrbundcrts dao Perlanqcn nach scincr Anwendung der Bcrbrcitung dcr
gclehrtcn Kcnntniß vorausciltc; daß sich im biirgerlichen Rechtslebeii selber
und in dcn unteren Schichten der Rechtspslcgc eine Entwickelung vollzog,
welche jenem von oben her geübtcn Einflusse entgcgcnkam: und diese Ent-
wickelung, die trinbürgerung dcs römischen Rechts auf diesem breitcn Boden,
ist ohne Zweifel das wichtigstc Mvment in der Gcscbichte sejner Rezeption,
weil crst durch sie die von den Gelehrten vcrkündete und in tliem aner-
kannte Güitigkeit dessclben zu ciner realen Thatsache wurde, wclche trotz
aller Gegenwirkungcn nicht mchr rückgängig zu machen war.
Und gerade diesem Gebietc, dem kleincn bürgcrlichen Rechtsleben, der
Pslege des Rechts in den Untergcrichtcn, blieben die Doctorcn fern. Denn
nicht nur, daß ihreZahl viel zu gering, ihre Ansprüchc dagegen viel zu groß
waren, als daß man daran hätte dcnken können, mit ihnen die Bänke der
Stabt- und Landgerichte zn füllen, oder sie untcr den Notarcn und Für-
sprechern zu suchcn: es trifft sie auch der Borwurf, daß ste sich, durch dic
Borzüge ihrer Stellung vcrwöhnt, zu vorncbm hicltcn, um sich der Bedürs-
niffe der untcrcn Bolksschichten anzunehmen. Sclbst einZasius, in wclchem
doch noch eine volksthümlichc Äder schlug, mcint, daß es sich für einen
cchten Doctor nicht zicme „sorckilnw kororuni 6su eonsistorioruin volu-
tnri Z." Wäre in ihncn dcr Gcist eines Luthcr und Melanchthon gcwesen,
so hättcn sie einen Theil ihrer Krast unmittclbar auf dic Hebung dcr unieren
Rechkspslcge gcwendet, und an die Umgestaltung die kräftige Hand gelegt,
anstatt sich von den Schäden, welche Unverstand und Rabulisterei hier
stifteten, mit vornehmem Widerwillen abzuwcnden.
Die Wirksamkeit in die Tiefe und Breite, welche bci der humanistischen
Bildung unter dcm leitenden Einfluffe hervorragender Männer stattfand,
ist hier einer mindcr bcgabten Klassc zugefallcn. Es ist die wenig be-
achtete und doch so großc und einflußreiche Klasse von Männcrn, welche dic
' Bcrmittelung bilden zwischen den gelehrten Doctoren und den volksthüm-
licken Schöffen, zwischen dcr gelehrten Iurisprudcnz und dem Wiffen des
Rechts aus eigencr Erfahrung. Es ist die Klaffe dcr Hal bgelehrten
und Halbwissenden, deren sich zu allen Zeiten die Geschichtc zu be-
dienen pflegt, als dcs unentbehrlichen-Kanals, durch welchcn dic Schätze
höherer Geistesbildung in die unteren Schichtcn des Bolks strömen, um
') 2iisH Istiist. L<i. ItioA^er p. 62. Er denkt wohl nicht blox an die wirkliebeii
„sorcles".