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XXXI

von Urkundcn allcr Art in Deutschland als ein Gewerl'e l'etrieben worden,
init welchem sich zanz naturgemäß eine gewisse Rechtskunde vcrband, wenn
auch damals bie Urkundcnschrciber keincn besonderen Stand, dcn höhere
Autorisation von andern Schreibern auszeichncte, bildcten"). Die ersten
Rotare, welchc nach italienischer Art ihr Geschäft auf höhcre Aulorisativn
betrieben, sind in Deutschland Magistri gewesen, welche ihre Würde auf
ilalienischen Universitäten und ibre Autorität durch päpstliche oder kaiser-
liche Verleihung erworben hatten"). Neben diesen abcr haben die Notare
älterer Art ihr Geschäft ungcstört fortgesetzt. Als nun im fünszehnten
"'ahrhundert mit der Umgestaltung des gerichtlichen Lerfahrens die Ler-
wendung öffcntlich autorisirter Notarc häufiger wurde, wuchs ihre Zahl in
glcichem Lerhältnisse, indem die Autorisationen in steigendem Maaße nach-
gesucht wurden. Die Ernennung kaiserlicher Hofpfalzgrasen, welche seit
dem vierzehnten Iahrhundert in Deutschland immer zahlreicher wurden, er-
leichterte dies in hohem Grade; und seit Friedrich III. war es Regel, daß
alle Notare von den Pfalzgrascn crcirt wurdcn^"). Allerdings ward eine
gewisse Ausbildung von dem zu Creirenden gefordcrt, und er sollte diese in
einer Prüfung vor dem Pfalzgrafen bewäbren st). Allein es lag in der
Natur der Sachc, daß man eigentlich gelehrte Kenntnisse nicht fordern durste,
daß cine im untercn Schreiberdienstc erworbene Geschäftsroutine im
Ganzcn genügen mußte, und daß übcrhaupt bei der sehr mannigfaltigen
Leschaffenheit und oft sehr geringen Bildung der mit dem Hofpfalzgrafen-
amte Bcliehenen, die Prüfung durchschnittlich nicht viel zu bcdeuten baben
konnte -j-ch). .

In äbnlicher Weise bildete sich in der Periode, von welcher wir reden,
die Thätigkeit dcrAdvokatcn und Prokuratorenzu einem Lebens-
berufe heraus. An die Stelle der ehemals aus dem Umstande oder aus
den Lchöffen gcwählten Fürsprecher treten, die „gemeinen" Fürsprecher;

') Oestcrley, das deutsche Notariat, Bd. 1 S. 385 ^

") Oesterley a. a. O. S. 396, 417. ^

"') Oestersle y a. a. O. S. 434 E

kl Notariatsschuleii nach dem N^ter ItalicnS gab es in Deutschland nicht. Aller-
crrichtete Heirricus cis Isernin, welchcr um 1270 nach Praz kam, dort eine Schule,
,-u welcher cr alle einlud „izui tieri Xotur! eupiuiit." Ueber die spätercn Schicksale dicser
Lchule der Rheterik und Grammatik ist nnr Nichta bekannt. Bz^ Stobbe, RechtS-
auellcn, Bd. 1 S. 448 Anm. 7.

7k) Oesterley a. a. O. S. 439 ff. Ucber Creirunz der Notarien im 14. Jahrb.
luff. Weller, Altes aus allen Theilcn der Geschichte, Bd. 1 S. 141 ff.
 
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