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XI.IX

Besserung dcs akademischcn Studiums und die Hebung dcr wissenschaft-
lichen Methvde wurden sie der Geringschatzung Prcis gegeben.

Unter dem (nnflussc und mit den Waffen dcs Humanismns brach
Zasius mit seinen Freunden und Schülcrn dcr Wiffenschaft des Nechts in
Deutschland dic Balm, und mit ihnen glcichzeitig wirkten die tüelwigen
Gclctwtcn Wittcnbcrgs, Christvph Scheurl, Hieronymus Schürpf und
Andere*) zum gleichen Ziele. Und wenn man früher in eincr blvß mnenn'-
nischen Beherrschung des Materials und seiner äußeren Gliederung die bestc
Ginleitung in das Ttudium des Rechts gesehcn hatte; so beginnt nun seit
dem zwciten Iabrzehent des scchszebntcn Iahrbunderts die jüngere Gene-
rakion der Gelehrten, untcr dencn vornämlich Melchior.stling, Iohann Apcll
und (fonrad Lagus"*) zu nennen sind, immcr cnlschicdcner auf systcmatisches
Lcgrcifcn und dic hierauf zu erbaucnde Herrschaft über den Rcchtsstoff bin-
zudrängen. Die Arbcit der Pädagogcn trug ibre Früchte; zu den Erfolgen
dcs Humanismus, der den Geschmack oercdelte und das Quellenstudium
bob, gesellte sich der Einfluß der Dialektik Melanchthons: und beide vereint
schufen die Fahigkeit zu äieferem Bcrständniffe und zum ernstlicheren Ein-
dringen in das Wescn der Sachc. Hören wir auch nock' aus dieser Zeit
vielfache Klagen übcr den Unterricht auf den Schulen und Universitätcn,
sowie über die mangelhafte Vorbijdung der Iuristcn: so zeigen uns doch ge-
radc diese Klagen über die hergdbrachten Zuständc, daß dic Zeit daran war,
sic zu übcrwindcn.

Wenn das Wcrk auch nur langsam gelingen konntc, so wuchs doch
cine tüchtiger gebildete Generation der Iuristen beran, und rückte allgemach
in die Plätze ein, wclchc bis dahin dic Masse dcr Halbgelehrtcn ausgefüllt
katte. Nicht, als ob wir glaubtcn, die halbe Gelehrsamkeit sci perschwunden:
aber dieZeit ihrer Hcrrsckaft war crfüllt, und mit ihrem langsamen Weichcn
sanken ihre Hülfsmittel nach vollbrachter Aufgabc in Vergessenheit.

') Es ist das Verdienst Muthers, ims die Bedeutiing dieser und anderer Witten-
berger kennen gelehrt zu haben durch seine Abhandlungen, gcsammelt in i Aus dem Unii'er-
litäts- und Gelebrten-Leben. Erlangen, 1868. Dazu kommt jctzt noch seine vortreffliche
Abhandlung über Conrad Lagus inGlasersZahrbüchern f. Gesellschafts- undStaats-
tviffenschaften, Bd. 5 S. 394.

"j Vgl. über diese die oben genannten Schriften Muthers, ferner Stobbe,
Rechtsquellen, Bd. 2 S. 43 f. Mnther, zur Quellengeschichte. Zeitschrift f. Rechtö-
G-schichte, Bd. 4 S. 422 f.

btintzing, Literatur.

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