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dieser Art ist von Martinuo dc Fano^) (-s nach 1272); drei jüngere,
welche unten besprochen werden, gebören dem fünfzehnten Jahrhundert an
und sanden in Deutschland Eingang. Auch sie enthalten größere odcr
kleinere Stücke der Literärgeschichte.

Jn einein Theile der hier charakterisirten cinleitcnden Schriften findet
sich endlich noch ein Abriß der Entstehungsgeschichte der römischen und kanoni-
.schen Rechtsquellcn.

Rcchnen wir nun diese bald zcrstreut, bald vereinigt vorkommenden
Elcmente zusammen, so habcn wir die Grundzüge unserer heutigen En-
cyklopädien. Nur das systematische Element fehlt: denn erst einereifere und
tiefere wissenschastliche Erkenntniß vermochte es herauszubilden.

An diese propädeutischen Schriften, welche bestimmt sind, die äußeren
Vorkenntniffe zu gcwähren, schließt sick eine andere Klaffe an, welche die
erste Bekanntschaft mit dem Jnhalte der Rcchtsquellen selber zu vermitteln
suchen: einleitende Lehrbücher.

Es sind Summen oder Breviarien, d. h. Auszüge oder Material-Ueber-
sichten der Rechtsbücher mit Beibehaltung der in diesen herrsäienden Ord-
nung, ohne alle systcmatische Zuthaten. Von dcn gelehrten Summen unter-
scheiden sie sich durch ihre Dürftigkeit, abcr auch durch größere Einfachheit
und Verständlichkeit. Sie führen zum Theil den Namen Lxpositimres
8iv6 ckeeluiutimre8 Ditulm'um, indem sie weniger cinc crschöpfende Uebersicht
des Inhalts, als Erläuterungen dcr Titei-Rubriken sein wollen. Man
legte im Mittelalter auf diese Ucberschriften viel größercs Gewicht, als wir
zu thun gewohnt sind; sie wurden gleich dem Tcxte glossirt und in den
Vorlesungen auf das Umständlichste interpretirt, auch zum Gegenstande be-
sonderer einleitender Vorlesungen gemacht, wie cs Scbastian Brant in
seincn weit verbreiteten Expositionen bezeugt. Die populäre Literatur aber
faßte sie als „ouiuituilu guris" auf, gleichsam als Embrvoncn dcr ganzcn Titel,
in denen deren Inhalt im Keime beschlossen liegt. Aber es gelingt natürlich
nur höchst unvollkommen, diesen Inhalt durch Interpretalivn der Ru-
briken zu cntwickeln., und zwar desto schlcchter, je allgemciner diese lauten.
Indeffen hat Brant nicht Unrecht, wenn er sie mit Rücksicht auf diese Be-
bandlung als „ oivilis piuclentiao prokxereitumentri" bezeichnet.

In einigen Schriftcn sinden wir die Frage bcrührt, ob und in wie weit

") Savignv Bd. 5 S. 492. Zrrthümlick schreibt knuriiolu» II. 40 dem M. de Fano
zwei Schriften cks woäu stuckencli zu, wclche beide verloren seien. Vgl. auch Saviguv
Bd. 3 S. 538 f.
 
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