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III. 1724, 22. Oct., beschließen zu Heilbronn die 4 Gebrnder
v. G.-Hornberg und Treschklingen Reinhcird, Eberhard, Friedrich und
Ludwig zur Regulir- und Anordnung sümmtlicher gemeinschostlicher
Angelegenheiten Folgendes:
1. Die bisher von der seel. Fruu Mutter geführten Rechnungen
werden upprobirt.
2. Wegen der Schwester Kutharina wird beschlossen, daß ihr
durch Bruder Ludwig — welcher am 10. Nov. 1722 Auguste Sophia
(s. Treschklingen S. 1-lOH 5000 fl. vermachte, welche uach ihrem
Tode zum lluterhalte der Sckwester Sophia verweudet loerven uud
nach ibrem Tode dem Bruder Ludwig zufallen sollen — zu verstehen
gegeben werden soll, daß das Haus iu Neckarzimmern zu eng sei und
sie sich selbst einen Aufenthalt suchen solle. Tie Jnteressen der bei der
Stadt lllm steheuden 0000 fl. sammt den 250 fl. aus dem Kapital,
das die Schwester Nugusta seel. ihr vermachte, sollen ihr richtig ge-
reicht werden.
3. Tie von Schwester Katharina von der Mutter Tod bis-
her empfangenen,' 175 fl. betragenden Früchte und Wein will sich
Bruder Ludwig aufrechnen lassen.
4. Wegen der Schwester Sophie ist beliebt worden, die über ihr
Derniögen loco lovsnturii errichtete Consignation deu übrigen Schwe-
stern, Frau v. Stein, v. Lengwerth und Fräulein Katharina vorzu-
legen. Zugleich ist anzufragen, was wegen der von der Frau
Schwester v. Gemmingen hinweggenommenen Gelder, die etwa 1700 fl.
betragen, angefangen werden soll.
5. Die über Tchwester Sophie seit der Mutter Tod, also von
Georgi 1722/24 geführte Rechnung soll geprüft werden.
6. Ta vertautet, die seel. Frau Mutter hätte fiir die Frau
Schwester v. G- bei Schultheiß Müsig zu Mosbach eine fidefsussio
von 1800 fl. eingelegt, so soll diese Biirgschaft dem gedachteu Cre-
ditori gekündigt werden.
7. Da verlautet, die Frau Schwester v. G. wolle eine Forde-
rung an die Brüder formiren, so soll ihre Erklürung gefordert
werden.
8. Der Frau Tnnte v. Schmittburg soll die ihr zustehende Hälfte
III. 1724, 22. Oct., beschließen zu Heilbronn die 4 Gebrnder
v. G.-Hornberg und Treschklingen Reinhcird, Eberhard, Friedrich und
Ludwig zur Regulir- und Anordnung sümmtlicher gemeinschostlicher
Angelegenheiten Folgendes:
1. Die bisher von der seel. Fruu Mutter geführten Rechnungen
werden upprobirt.
2. Wegen der Schwester Kutharina wird beschlossen, daß ihr
durch Bruder Ludwig — welcher am 10. Nov. 1722 Auguste Sophia
(s. Treschklingen S. 1-lOH 5000 fl. vermachte, welche uach ihrem
Tode zum lluterhalte der Sckwester Sophia verweudet loerven uud
nach ibrem Tode dem Bruder Ludwig zufallen sollen — zu verstehen
gegeben werden soll, daß das Haus iu Neckarzimmern zu eng sei und
sie sich selbst einen Aufenthalt suchen solle. Tie Jnteressen der bei der
Stadt lllm steheuden 0000 fl. sammt den 250 fl. aus dem Kapital,
das die Schwester Nugusta seel. ihr vermachte, sollen ihr richtig ge-
reicht werden.
3. Tie von Schwester Katharina von der Mutter Tod bis-
her empfangenen,' 175 fl. betragenden Früchte und Wein will sich
Bruder Ludwig aufrechnen lassen.
4. Wegen der Schwester Sophie ist beliebt worden, die über ihr
Derniögen loco lovsnturii errichtete Consignation deu übrigen Schwe-
stern, Frau v. Stein, v. Lengwerth und Fräulein Katharina vorzu-
legen. Zugleich ist anzufragen, was wegen der von der Frau
Schwester v. Gemmingen hinweggenommenen Gelder, die etwa 1700 fl.
betragen, angefangen werden soll.
5. Die über Tchwester Sophie seit der Mutter Tod, also von
Georgi 1722/24 geführte Rechnung soll geprüft werden.
6. Ta vertautet, die seel. Frau Mutter hätte fiir die Frau
Schwester v. G- bei Schultheiß Müsig zu Mosbach eine fidefsussio
von 1800 fl. eingelegt, so soll diese Biirgschaft dem gedachteu Cre-
ditori gekündigt werden.
7. Da verlautet, die Frau Schwester v. G. wolle eine Forde-
rung an die Brüder formiren, so soll ihre Erklürung gefordert
werden.
8. Der Frau Tnnte v. Schmittburg soll die ihr zustehende Hälfte