— 176 —
„Nachricht für die Nachkommenschast." Das snmmtliche nach dein
19. Jan. 1781 ersolgten tödtlichen Hintritt meines seligen Brnders
Hans Weiprecht v. G. anjetzo den 13. Feb. 1781 zn bennkende von
sehr unterschiedener Eigenschast seiende zeitliche Vermögen besteht in
solgenden Stncken:
1. in denen sowohl Fendal- als Allodial-Grnndstncken, welche
inein Großvater Weiprecht d. jnngere v. G. krast des im Jahre 1088
mit seinen Brndern errichteten Erbschaststheilungsrezeß iiberkonnnen
nnd welche derselbe an seinen einzigen Sohn Ernst Lndwig v. G. mei-
nem seeligen Vater nnd dieser iviedernm an seine beiden Söhne, wo-
von ich ohne alle weitere münnliche Snreession der alleinige nbrig
Gebliebene bin verabsallet hat.
2. Jn nü an der Herrschast Crnmbach, welche eine Wittwe v.
Seebach in älteren Zeiten an Hessen-Tarmstadt künslich nbertragen,
dieses snrstliche Hans aber an meinen seel. Großvater Weiprecht v. G.
wiedernm verkanset nnd die darüber entstandenen Streitigkeiten prw
mocturrr trriusnctiOuis mit mir nnd meinem seel. Brnder nachhero
abgethan hat.
3. Jn hr der Herrschast Ernmbach, in ülteren Zeiten das Ra-
benhanplische genannt, welches niein seel. Vater Ernst Lndwig v. G.
znr einen Hülste per testnmeutum' seiner Stiesmutter, znr anderen
Hülste aber von seiner Ootrsrwrün nnd einigen Schwester verheyra-
theten v. Kametzky pcn moctunr eontrrrctuZ csssionis vet conrti-
tionis überkommen.
4. Jn der sog. bei der Schmittshünser Rheinane belegenen von
derselben besonders abgesteinten uetci'otsclien Rheinane, welche mein
sel. Vatec ans der Erbschast seines Schwiegervaters des weil. Dber-
jügermeisters v. tleterot künslich an sich gebrackit.
5. Jn einem Wohnhans, welches mein seel. Vater in Darmstadt
erkanst nnd ansbanen lassen.
6. Jn dem, waS ich selbsten ans göttlichem Segen sowohl an
beweg- als nnbeweglichen Stücken erworben habe nnd bestehen
rr. die nnbeweglichen in denen beiden Wohnhünsern in der Alt-
nnd Nenstadt Hannover nnd
1). die beweglichen in Ivenigen Pretiosen nnd Kleidnngsstücken,
anch in allerlei Moenbles Hanß- Küchen- nnd Epnipagen-Gerüthschasten,
„Nachricht für die Nachkommenschast." Das snmmtliche nach dein
19. Jan. 1781 ersolgten tödtlichen Hintritt meines seligen Brnders
Hans Weiprecht v. G. anjetzo den 13. Feb. 1781 zn bennkende von
sehr unterschiedener Eigenschast seiende zeitliche Vermögen besteht in
solgenden Stncken:
1. in denen sowohl Fendal- als Allodial-Grnndstncken, welche
inein Großvater Weiprecht d. jnngere v. G. krast des im Jahre 1088
mit seinen Brndern errichteten Erbschaststheilungsrezeß iiberkonnnen
nnd welche derselbe an seinen einzigen Sohn Ernst Lndwig v. G. mei-
nem seeligen Vater nnd dieser iviedernm an seine beiden Söhne, wo-
von ich ohne alle weitere münnliche Snreession der alleinige nbrig
Gebliebene bin verabsallet hat.
2. Jn nü an der Herrschast Crnmbach, welche eine Wittwe v.
Seebach in älteren Zeiten an Hessen-Tarmstadt künslich nbertragen,
dieses snrstliche Hans aber an meinen seel. Großvater Weiprecht v. G.
wiedernm verkanset nnd die darüber entstandenen Streitigkeiten prw
mocturrr trriusnctiOuis mit mir nnd meinem seel. Brnder nachhero
abgethan hat.
3. Jn hr der Herrschast Ernmbach, in ülteren Zeiten das Ra-
benhanplische genannt, welches niein seel. Vater Ernst Lndwig v. G.
znr einen Hülste per testnmeutum' seiner Stiesmutter, znr anderen
Hülste aber von seiner Ootrsrwrün nnd einigen Schwester verheyra-
theten v. Kametzky pcn moctunr eontrrrctuZ csssionis vet conrti-
tionis überkommen.
4. Jn der sog. bei der Schmittshünser Rheinane belegenen von
derselben besonders abgesteinten uetci'otsclien Rheinane, welche mein
sel. Vatec ans der Erbschast seines Schwiegervaters des weil. Dber-
jügermeisters v. tleterot künslich an sich gebrackit.
5. Jn einem Wohnhans, welches mein seel. Vater in Darmstadt
erkanst nnd ansbanen lassen.
6. Jn dem, waS ich selbsten ans göttlichem Segen sowohl an
beweg- als nnbeweglichen Stücken erworben habe nnd bestehen
rr. die nnbeweglichen in denen beiden Wohnhünsern in der Alt-
nnd Nenstadt Hannover nnd
1). die beweglichen in Ivenigen Pretiosen nnd Kleidnngsstücken,
anch in allerlei Moenbles Hanß- Küchen- nnd Epnipagen-Gerüthschasten,