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Stölzel, Adolf
Die Entwicklung des gelehrten Richterthums in deutschen Territorien: eine rechtsgeschichtliche Untersuchung mit vorzugsweiser Berücksichtigung der Verhältnisse im Gebiete des ehemaligen Kurfürstenthums Hessen (Band 1) — 1872

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https://doi.org/10.11588/diglit.10463#0017

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Die Aufgabe.

Eine Darstellung der Entwicklungsgeschichte unsrer
gelehrten Gerichte in Deutschland ist wohl mehrfach ge-
wünscht, aber bis dahin noch nicht versucht worden. Der
Grund hierfür kann nicht darin liegen, dass es dem Gegen-
stande an Interesse mangelt; denn derselbe steht in näch-
ster Verwandtschaft mit der Geschichte der Reception des
römischen Rechtes überhaupt, und in jedem denkenden
Juristen muss der Wunsch rege geworden sein, einen der
wunderbarsten Acte, die je im Geistesleben eines Volkes
sich vollzogen haben, in seinen Anfängen und in seinem
Fortschreiten mit klarem Auge verfolgen zu können. Diesen
Act historisch zu entwickeln, dürfen wir als eine Haupt-
richtung unsrer gegenwärtigen wissenschaftlichen Rechts-
literatur ansehen. Wir befinden uns unleugbar in einer
Periode, wenn nicht des Absterbens des römischen Rechtes
auf dem Gebiete der Rechtsprechung, doch der völligen
Beherrschung desselben durch die Wissenschaft. Nachdem
wir des Verhältnisses des fremden Rechtes zu unsrem
eignen Rechte uns bewusst geworden sind, können wir nun
den richtigen Blick gewinnen für Das, was hinter uns liegt.
Die nächste Aufgabe war die Verarbeitung, die Ueberwälti-
gung des eindringenden fremden Rechtsstoffes, und zu ihrer
Lösung gehörte die Arbeit von Jahrhunderten. Nun folgt
die andere Aufgabe, die feinverzweigten Pfade bioszulegen,
mittelst deren es dem fremden Rechtsstoffe ge]ang, unsrem

Stölzel, gelehrtes Richterthum. 1. 1
 
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