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Stölzel, Adolf
Die Entwicklung des gelehrten Richterthums in deutschen Territorien: eine rechtsgeschichtliche Untersuchung mit vorzugsweiser Berücksichtigung der Verhältnisse im Gebiete des ehemaligen Kurfürstenthums Hessen (Band 1) — 1872

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https://doi.org/10.11588/diglit.10463#0058

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1. Buch. Das Rechtsstudium. §. 1. Vorbemerkungen.

Bildung, die durch dasselbe erworben wurde, gering ge-
schätzt habe, man erblickte aber in ihr noch nicht den
Grund, die academisch gebildeten Schöffen als besondere
Kaste von den andern Gliedern des Schöffencollegs zu schei-
den, jene waren noch nicht Rechts gelehrte im Sinne der
späteren Zeit und im Gegensatz zu den nichtrechtsgelehrten
Schöffen, sondern sie waren Männer von allgemeiner wissen-
schaftlicher Bildung, wie überhaupt der Zweck der Univer-
sitäten in älterer Zeit nicht lediglich der war, gelehrte Stu-
dien zu fördern, sondern wesentlich auch der, Wissbegie-
rigen einen bessern als den gewöhnlichen Schulunterricht
zu gewähren. 17 Leute dieser Art mussten, als die Lust zu
juristischen Studien im Laienstande erwachte, zu solchen
vorzugsweise geeignet sein; es treten uns desshalb vielfach
Persönlichkeiten entgegen, welche, anfangs der artistischen
Facultät angehörend, in die juristische nachträglich über-
treten, wir sehen ferner einerseits namhafte Lehrer der Ar-
tistenfacultät zu Lehrern der Jurisprudenz und aus diesem
Grande zahlreiche Magistri in artibus zu Boctores in jure
werden, andererseits unter den graduirten Bürgermeistern,
Schöffen, Gerichtsschreibern, Anwälten und Notaren regel-
mässig die Magistri den Doctores und Licenciati vorausgehen.

17 S. besonders Gersdorf, S. 97 ff., wo drei Beispiele aus den Jahren
1491 und 1497 angeführt werden, in denen Leipziger Immatriculirte
'später als Koch, bez. Kürschner und Schneider erscheinen. In Greifs-
wald wird 1456 Andreas, Cocus Magistri Conradi de Aldendorp (ex
Hassia) immatriculirt und 1459 zum baccalaureus in artibus promovirt.
Kosegarten II, 264. 169.
 
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